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01.02.2016 Immobilienverband kritisiert Änderungsvorschläge zur Sonder-AfA

"Wer die Sonder-AfA an Gestehungskosten von höchstens 2.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche koppelt, will keinen Wohnungsneubau fördern, sondern entwirft Luftschlösser", kommentiert Frank Müller, Vorstandsvorsitzender des BFW-Landesverbandes Mitteldeutschland, die gerade bekannt gewordenen Änderungsvorschläge der Bundesländer zur Sonder-AfA. "Wenn derzeit für 2.200 Euro pro Quadratmeter energieeffizienter, barrierearmer und nachhaltiger Geschosswohnungsbau in unseren Ballungszentren möglich wäre, bräuchten wir keine Sonderabschreibung. Wenn diese Symbolpolitik der Bundesländer Realität wird, wird sich der Druck auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärfen", ist sich Müller sicher.

In der Baukostensenkungskommission unter Leitung von Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks und in einem Gutachten von Immobilien-, Bauwirtschaft und Mieterbund wurde nachgewiesen, dass im Wohnungsneubau derzeit im Durchschnitt 3.000 Euro Gestehungskosten fällig werden. Dabei sind staatliche Auflagen und Abgaben die größten Kostentreiber. Keiner der Vorschläge zur Kostensenkung aus dem Abschlussbericht des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen wurde bislang umgesetzt.

Stattdessen wurde mit der EnEV-Verschärfung zum 1. Januar 2016 ein weiterer Kostensprung von rund sieben Prozent verursacht. „Offensichtlich war der Bundesregierung ein Einsparpotential von 0,02 Prozent am Gesamtendenergieverbrauch in Deutschland in den nächsten Jahren wichtiger, als bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu schaffen“, kritisiert Müller. „Unterdessen steigen die Grundstückspreise in den Ballungszentren weiter, weil zu wenig Bauland ausgewiesen, für Sonderbauten vorgehalten, nach Höchstpreisverfahren vergeben oder nicht der privaten Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt wird.“

Während im ursprünglichen Entwurf der Sonder-AfA aus dem Bundesfinanzministerium die Förderung auf einen Anteil von 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beschränkt werden sollte, wollen die Bundesländer nicht nur diese Beschränkung, sondern auch einen Höchstpreis für die Gestehungs- bzw. Anschaffungskosten von 2.200 Euro pro Quadratmeter festlegen. Wohnungen, deren Kosten darüber lägen, könnten dann nicht mal für den Sockelbetrag von 2.000 Euro eine Sonderabschreibung geltend machen.




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