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19.02.2016 Regelungen für Immobiliendarlehen im Bundestag beschlossen

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 18. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/5922, 18/6286) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/7584) angenommen. Das Gesetz passt das deutsche Recht an Vorgaben der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie an. Darüber hinaus wird für bestimmte ältere Immobiliendarlehen, für die wegen ungültiger Widerrufsbelehrungen derzeit ein unbegrenztes Widerrufsrecht besteht, dieser Zustand beendet.

Drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes endet dieses Widerrufsrecht. Künftig gilt auch bei Null-Prozent-Finanzierungen ein Widerrufsrecht wie bei allen anderen Immobilienfinanzierungen, was bisher nicht der Fall ist. Damit wird berücksichtigt, dass Immobilienkäufer durch eine Null-Prozent-Finanzierung dazu verlockt werden können, ansonsten für sie unvorteilhaften Regelungen zuzustimmen und dies nach geltender Rechtslage nicht mehr widerrufen zu können.

An den Stimmen von Union und SPD scheiterte ein Entschließungsantrag der Grünen (18/7586). Darin hatte die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, das Widerrufsrecht der Verbraucher bei Immobiliendarlehen unangetastet zu lassen und vor allem kein automatisches Erlöschen des Widerrufsrechts nach einem Jahr und 14 Tagen vorzusehen. Ebenso sollte das Widerrufsrecht der Verbraucher, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 von ihrem Kreditinstitut falsch über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, nicht rückwirkend gestrichen werden.

Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (18/2741) ab, die Zinssätze für Dispositionskredite und geduldete Überziehungskredite gesetzlich zu begrenzen und die Zinssätze zu veröffentlichen. Die Linke scheiterte bei Enthaltung der Grünen auch mit ihrem Entschließungsantrag (18/7585), wonach Banken unter anderem verpflichtet werden sollten, Verbrauchern bei erheblicher Kreditüberziehung einen Gutschein für eine kostenlose Schuldnerberatung auszugeben.




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