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23.03.2016 KfW fördert Passivhaus weiterhin und umfangreicher

Von der Neustrukturierung der KfW-Förderprogramme zum 1. April 2016 profitiert auch das Passivhaus. Erhöhte Darlehenssummen, günstiger Zins, Tilgungszuschuss und die Förderung bei professioneller Baubegleitung auch für Neubauten federn eventuelle Mehrkosten für Planung und Bau eines Passivhauses ab.

Zuletzt gab es bei Bauherren, Architekten, Bauträgern und Hausbanken Verunsicherung darüber, ob es ab dem 1. April 2016 für das Passivhaus überhaupt noch Fördermittel gibt oder ob diese künftig ausschließlich für KfW-Effizienzhäuser gewährt werden. Der Verband Pro Passivhaus e. V. hat jetzt darauf hingewiesen, dass die KfW-Förderung für das Passivhaus künftig sogar attraktiver wird. Erfüllt das geplante Passivhaus gleichzeitig die Kriterien eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 plus, wird es wie ein solches mit bis zu 100.000 Euro Darlehenssumme zu besonders günstigem Zinssatz gefördert. Außerdem gewährt die Förderbank bis zu 15 % (max. 15.000 EUR) Tilgungszuschuss.

Die Nachweisführung für die KfW können Passivhausplaner wie gewohnt mit dem PHPP (Passivhaus Projektierungspaket) erledigen. Das Passivhaus Institut hat für den April ein Update des Planungswerkzeugs angekündigt, mit dem dann die KfW-Nachweise erbracht werden können.

Auch vom neu gestalteten Förderprogramm zur Baubegleitung profitieren Passivhausbauherren in besonderem Maße. Es ermöglicht künftig auch bei Neubauten Zuschüsse für Leistungen von Energieeffizienzexperten. Dazu gehören die energetische Fachplanung oder die Zertifizierung von Passivhäusern. Der externe Sachverstand wird von der KfW mit bis zu 50 % bis maximal 4.000 Euro bezuschusst.




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