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28.04.2016 DDIV startet Umfrage zum Zwangsversteigerungsgesetz

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV) ruft Immobilienverwalterinnen und -verwalter dazu auf, ihre Erfahrungen mit dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) in einer kurzen Onlineumfrage, unter www.ddiv.de/zvg, mitzuteilen.

Das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) ist mittlerweile fast 130 Jahre alt und wurde seitdem nur marginal geändert und angepasst. Das spricht nicht gegen das Gesetz, sondern für die Weitsicht und Gründlichkeit, die der Gesetzgeber bei der Entstehung hat walten lassen. Nichtsdestotrotz stellt sich bei jedem Gesetz bisweilen die Frage, ob die Normen im Lichte moderner Medien und technischer Entwicklung noch zeitgemäß sind. Ebenso beim ZVG, das stets den aktuellen Transparenzanforderungen entsprechen und einen gerechten Ausgleich zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen sicherstellen sollte.

Der DDIV hat daher eine Minutenumfrage erstellt, um die Erfahrungen mit dem ZVG in der täglichen Anwendung festzustellen. Die Umfrage ist in die Bereiche „Zwangsversteigerung“, „Zwangsverwaltung“ und „Zwangshypothek“ gegliedert und umfasst elf Fragen. Schwerpunkt ist der Umgang mit Hausgeldansprüchen und speziell die Befriedung und Ablösung bei Zwangsversteigerungen. Ferner werden Erfahrungen mit Eigentümerwechseln, Vorschusszahlungen für laufende Hausgeldbeiträge und Zwangshypotheken für titulierte Hausgeldanforderungen erfragt.

Die Daten werden anonymisiert erhoben und ausgewertet. Das Beantworten dauert rund fünf Minuten und kann online bis zum 27. Mai 2016 erfolgen.



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