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15.07.2016 Wohnimmobilienkreditrichtlinie muss dringend korrigiert werden

In einem eindeutigen Positionspapier machten Mitte Juli 2016 die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag, der Bayerische Bankenverband, der Genossenschaftsverband Bayern sowie der Sparkassenverband darauf aufmerksam, dass die seit 21. März 2016 geltende EU-Wohnimmobilienkredit-richtlinie die Vergabe von Immobilienkrediten unnötig erschwert. Die genannten Institutionen setzen sich gemeinsam dafür ein, dass die „unnötige Einschränkung der Kreditvergabe korrigiert" werden muss.

„Diese Initiative der bayerischen Kammern und Bankenverbände ist nur zu begrüßen – wir sollten uns als Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft mit unseren Verbänden dieser Forderung anschließen und die Initiative massiv unterstützen", so Thomas Aigner, Geschäftsführender Gesellschafter der Aigner Immobilien GmbH, die mit über 100 Mitarbeitern an sieben Standorten im Großraum München und in Frankfurt am Main zu den großen mittelständischen Maklerunternehmen in Deutschland gehört. Thomas Aigner ist auch ehrenamtlicher Gutachter im „Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München" und mit seinem Unternehmen Mitglied im Immobilienverband Deutschland e.V. (IVD), im Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) sowie im DIP-Verbund, „Deutsche Immobilien Partner", einem bundesweiten Zusammenschluss führender und rechtlich selbstständiger Immobiliendienstleister.

Thomas Aigner hatte schon kurz nach Einführung des Umsetzungsgesetzes der „EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie" darauf hingewiesen („Wohneigentum nur noch für Reiche? Thomas Aigner über die Benachteiligung großer Bevölkerungsgruppen durch die neue EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie", 24.06.2016), dass es zu massiven Restriktionen bei der Kreditvergabe kommen wird und dass bestimmte Personengruppen, die sich bisher Immobilienkredite durchaus leisten konnten, jetzt massiv benachteiligt werden und überhaupt nicht mehr an Kredite kommen.

Die Bayerischen Kammern und Bankenverbände bestätigen in ihrem Positionspapier jetzt Aigners Einschätzung und beschreiben die Situation wie folgt: „Damit werde die Darlehensvergabe, beispielsweise bei altersgerechten Umbauten, Gebäudesanierungen, der Altersvorsorge durch selbstgenutztes Wohneigentum, sowie die Anschlussfinanzierung behindert. Faktisch habe der Gesetzgeber mit den neuen Regelungen Grund- und Immobilienvermögen entwertet, da bestimmte Verbrauchergruppen von der Finanzierung eigengenutzter Immobilien ausgeschlossen werden oder sie ihre Immobilie nicht mehr zur Kreditrückführung einbringen können". Thomas Aigner: „Wir müssen gemeinsam Front machen, damit diese eigentumsfeindliche Umsetzung der EU-Richtlinie korrigiert wird."



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