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02.09.2016 Grundsteuer-Reform: ZIA fordert Aufkommensneutralität

Die Bundesländer arbeiten derzeit gemeinsam an der Reform der Grundsteuer. Hessen und Niedersachsen sind beauftragt, den bereits fertigen Gesetzesentwurf über den Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Bereits in seiner kommenden Sitzung am 23. September 2016 soll sich der Bundesrat mit den Entwürfen befassen. Ziel sei, das bisherige, vom Bundesfinanzhof als nicht mehr verfassungsgemäß beanstandete System zur Berechnung vollständig zu überarbeiten. Angesichts der enormen wirtschaftlichen Bedeutung der steuerlichen Belastung von Grund und Boden fordert der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. eine Aufkommensneutralität als Grundlage der aktuellen Reform. „Wir begrüßen, dass die Bundesländer nun nach jahrelangen Diskussionen einen Entwurf zur Reform der Grundsteuer vorlegen wollen. Allerdings wird es wesentlich auf die konkrete Ausgestaltung des Reformvorhabens ankommen. Dem Steuerpflichtigen wird nur dann gedient sein, wenn das Gesetz nicht nur verfassungsgemäß, sondern vor allem auch praktikabel ausgestaltet wird.“
erklärt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuern.

„Der bekundete politische Wille, Aufkommensneutralität zu gewährleisten, muss darüber hinaus verlässlich abgesichert werden. Dies ist angesichts der Beteiligung und Betroffenheit unterschiedlicher Gebietskörperschaften eine besondere Herausforderung im vorliegenden Gesetzgebungsprozess. Sollten Grundstückseigentümer und Mieter durch die Grundsteuerreform zusätzlich zur Kasse gebeten, hätte dies negative Wirkungen in der ganzen Breite der Gesellschaft“, ergänzt Volckens. „Die seit Jahren teilweise Besorgnis erregenden Anhebungen der Grundsteuer-Hebesätze in vielen Kommunen sind Beweis dafür, dass bei der anstehenden Gesetzesreform eine erhebliche Steuererhöhungsgefahr besteht.“

ZIA unterstützt Modell der Südländer

Von den bislang vorgelegten Reformansätzen sei laut ZIA insbesondere das sogenannte Modell der Südländer eine gute Grundlage für die weitere Diskussion. Dabei basiert die Berechnung der Grundsteuer auf den Flächen von Grundstück und Gebäude. „Die Neuberechnung der Verkehrswerte, wie sie bei den weiteren Reformansätzen erforderlich ist, stellt einen enormen bürokratischen Mehraufwand dar. Bis zum 1. Januar 2022 müssten rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu berechnet werden. Das ist eine vollkommen überflüssige Verkomplizierung“, sagt Volckens.

Keine verdeckten Steuererhöhungen

Darüber hinaus warnt der ZIA vor verdeckten Steuererhöhungen durch die Länder beziehungsweise Kommunen. „Mit Blick auf die neuen Grundsteuermesszahlen sowie Hebesätze und die jeweilige Festsetzungsautonomie der Länder und Kommunen muss das Gesetzesvorhaben kritisch begleitet werden“, fügt Volckens hinzu. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass Grundstückseigentümer sowie private und gewerbliche Mieter keine steuerlichen Mehrbelastungen aus der Reform fürchten müssen.“




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