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09.09.2016 Grunderwerbsteuer in Hessen sollte wieder auf 3,5 % gesenkt werden

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen und Haus & Grund Hessen begrüßen den Vorstoß von Finanzminister Dr. Thomas Schäfer zur Absenkung der Grunderwerbsteuer. Der Minister hat geringere Steuersätze in Aussicht gestellt, sobald bisher bestehende Schlupflöcher für große Immobiliengesellschaften geschlossen werden. Die beiden Verbände fordern nun gemeinsam, den Grunderwerbsteuersatz wieder auf das Niveau des Jahres 2012, also 3,5 Prozent, herabzusetzen. Bayern und Sachsen hätten in den letzten Jahren bewiesen, dass man auch mit diesem Wert Haushaltsüberschüsse erwirtschaften kann.

Gestiegene Steuereinnahmen, Eigentumsförderung und Standortfaktor

„Die Rücknahme der beiden Erhöhungen von 2013 und 2014 liegt angesichts der immens gestiegenen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer auf der Hand. Während der Finanzminister im Jahr 2010 noch 403 Millionen Euro einnahm, rechnet er laut Haushaltsplanentwurf für 2017 schon mit 1,3 Milliarden Euro“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen. Zwar sei der Steuersatz nahezu verdoppelt worden, das Aufkommen habe sich jedoch mehr als verdreifacht. Grund dafür seien die aktuell hohen Immobilienpreise, die es insbesondere jungen Familien sowieso schon schwer machten, Wohneigentum zu erwerben. Die Politik dürfe nicht Familienförderung versprechen und private Altersvorsorge von den Bürgern verlangen, wenn sie zugleich den Immobilienkauf durch eine hohe Grunderwerbsteuer nochmals verteuere, so Papendick.

Christian Streim, Landesverbandsvorsitzender von Haus & Grund Hessen, ergänzt, dass junge Familien die Grunderwerbsteuer zusätzlich aus dem Eigenkapital aufbringen müssten und nicht finanzieren könnten, und weiter: „Mit einer Steuersenkung würde der Wohnungsneubau im Ballungsraum und den großen Universitätsstädten gefördert. Auch die ländlichen Gebiete könnten profitieren.

Junge Familien, die sich Wohneigentum leisten könnten, sind nämlich auch bereit, dafür aus dem zentralen Ballungsraum zu ziehen. Hierdurch wird dort im Sinne des Sickereffekts wieder eine Mietwohnung für Dritte frei“. Streim erinnert daran, dass der Freistaat Bayern im Jahr 2015 die meisten Immobilienverkäufe aufwies, sicher sei der geringere Steuersatz beim Grund-erwerb ein Standort- und Wettbewerbsvorteil gegenüber Hessen.



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