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13.10.2016 Gesetzesfiasko zur EU-Kreditrichtlinie muss nachgebessert werden

„Die fehlerhafte Umsetzung der EU-Kreditrichtlinie durch die Bundesregierung hat fatale Auswirkungen auf große Teile der Bevölkerung. Die Initiative von Hessen, Baden-Württemberg und Bayern ist jetzt ein erster wichtiger Schritt, hier umfassend nachzubessern und das Gesetzesfiasko zu korrigieren“, sagte BFW-Präsident Andreas Ibel zum gemeinsamen Gesetzentwurf des Dreierbündnisses zur Änderung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Der Antrag steht am 14. Oktober auf der Tagesordnung des Bundesrates.

In der Bundesratsinitiative wird der Begriff der „Wahrscheinlichkeit", nach der ein Darlehensnehmer seinen Verbindlichkeiten aus dem Kreditvertrag nachkommen kann, konkretisiert. Bei Anschlussfinanzierung und Umschuldung soll in der Regel keine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung bei demselben Kreditinstitut erforderlich sein. Zudem ist die Einführung einer Ausnahmeregelung geplant, die Kredite für Modernisierung, altersgerechten Umbau und energetische Sanierung ermöglicht.

EU-Kreditrichtlinie bremst Erwerb von Wohneigentum aus

„Die seit März geltende Umsetzung der EU-Kreditrichtlinie hat sich zum Hemmschuh beim Erwerb von Wohneigentum für viele Menschen entwickelt“, sagte Ibel und verwies auf eine Umfrage unter den BFW-Mitgliedsunternehmen. Demnach nehmen 80 Prozent der befragten Immobilienunternehmen die Auswirkungen der verschärften Wohnimmobilienkreditrichtlinie beim Abverkauf wahr. Laut 30 Prozent der Befragten ist dabei insbesondere der Kaufanteil von jungen und älteren Bevölkerungsschichten aufgrund eines nicht bewilligten Baudarlehens zurückgegangen. Vor allem das mittlere Kaufpreissegment sei von dem Rückgang betroffen, berichten 70 Prozent der befragten Unternehmen.

Wert der Immobilie stärker berücksichtigen

Trotz des positiven Ansatzes gehe die Gesetzesinitiative des Dreierbündnisses nicht weit genug, betonte Ibel. Nach der gegenwärtigen Formulierung dürfen Banken einen Immobilienkredit nur vergeben, wenn der Kunde höchst selbst das Darlehen zu Lebzeiten aus seinem laufenden Einkommen zurückzahlen kann. „Die Formulierung der EU-Richtlinie muss wörtlich übernommen werden, damit sichergestellt ist, dass die Rückzahlung auch durch Erben oder Bürgen erfolgen kann“, so Ibel. „Außerdem muss die Werthaltigkeit der Immobilie wieder stärker in die Kreditbetrachtung einfließen. Die Kreditwürdigkeit auf die derzeitige und zu erwartende Bonität des Kunden zu beschränken, gleicht einem Blick in die Glaskugel.“





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