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01.11.2016 DDIV begrüßt Vorschlag zum Baukindergeld

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) begrüßt den Vorschlag von Unions-Fraktionschef Volker Kauder, jungen Familien mittels eines „Baukindergeldes” den Sprung in das Wohneigentum zu erleichtern. Der DDIV regt an, die Förderung auch auf Schwellenhaushalte auszudehnen und gleichzeitig eine Selbstnutzerfreizugsprämie einzuführen, um einkommensschwächeren Haushalten den Immobilienerwerb als Altersvorsorge und Vermögensbildung zu ermöglichen. Zusätzlich spricht sich der DDIV für ein staatlich garantiertes Nachrangdarlehen aus, um das aufzubringende Eigenkapital für den Immobilienerwerb zu verringern.
Der anhaltende Zuzug und steigende Immobilienpreise führen vor allem in Großstädten und Ballungsräumen zu Wohnungsknappheit. Wohnungseigentum wird damit für junge Familien und Schwellenhaushalte mit mittleren Einkommen und wenig Eigenkapital nahezu unmöglich.

Den heutigen Vorstoß von Unions-Fraktionschef Volker Kauder begrüßt der DDIV daher ausdrücklich. Jedoch regt der Branchenverband weitere Schritte an, um auch einkommensschwachen Haushalten den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Eine Selbstnutzerfreizugsprämie, die bei Neubau oder Ersterwerb einer Wohnimmobilie zur Selbstnutzung ausgereicht wird, könnte Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen die Möglichkeit eröffnen, ihre Altersvorsorge krisensicher aufzubauen. So wird es möglich, benötigtes Eigenkapital für einen dinglich besicherten Kredit leichter aufzubringen, da das häufig erforderliche Eigenkapital von bis zu 30 Prozent Wohnungseigentum oftmals verhindert. „Eine solche Freizugsprämie fördert nicht nur die freiwillige Altersvorsorge, sondern kann auch den Mietermarkt punktuell entlasten”, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Als weiteres Förderinstrument wäre auch ein staatlich garantiertes Nachrangdarlehen möglich. Ein solches Darlehen muss nach Ansicht des DDIV jedoch mit Sicherheitsmechanismen ausgestattet sein, um zielgruppengerecht zu wirken. Dies könne durch geringe Zinskosten und eine lange Zinsbindung, kombiniert mit hohen Tilgungssätzen, erfolgen. „Ein solches Nachrangdarlehen ergänzt bereits bestehende sozial- und wohnungspolitische Instrumente und sollte zudem an die Einkommenshöhe gekoppelt sein, damit insbesondere Schwellenhaushalte davon profitieren”, ergänzt Kaßler. Mit Blick auf die Klimawende ist es darüber hinaus auch denkbar, das Darlehen an den energetischen Standard eines Neubaus zu koppeln.




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