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30.11.2016 BauGB-Novelle: ZIA begrüßt Kabinettsbeschluss und hat Verbesserungen

Heute Mittag hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) und die Einführung des neuen Gebietstypen „Urbanes Gebiet“ beschlossen. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss begrüßt diese Entscheidung und fordert, die nächsten Schritte des Gesetzgebungsverfahrens nun so schnell wie möglich einzuleiten. „Wir setzen uns bereits seit mehreren Jahren dafür ein, die städtebaulichen Potenziale unserer Innenstädte ausschöpfen zu können. Das Urbane Gebiet ist dafür elementar. Die effizientere Bebauung in Kombination mit einer Mischung aus Wohn- und Nichtwohngebäuden wird die Innenstädte motivieren und neue Möglichkeiten für die Stadtentwicklung aus dem Inneren heraus bieten. Der Kabinettsbeschluss ist ein schönes Signal und ein wichtiger Erfolg der aktuellen Baupolitik“, erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA.

Weiterhin Verbesserungspotenziale

Dennoch weist der Verband auf weitere Verbesserungspotenziale hin. „Nach wie gelten für Gewerbelärm höhere Auflagen als für Verkehrslärm. Das Problem dieser Differenzierung ist aber die Benachteiligung von wachsender urbaner Logistik. Ihre Bedeutung nimmt seit Jahren ungebrochen zu. In dem Segment des innerstädtischen Lieferverkehrs geht der Trend hin zur Elektromobilität, die nahezu emissionsfrei gelingt. Dennoch wird dieses Segment nicht als normaler Verkehrslärm behandelt“, sagt Mattner. Zudem wird im aktuellen Entwurf eine weitere Chance zur Stärkung des stationären Handels vergeben. „Die Übernahme der überholten Verkaufsflächenbegrenzung auf das Urbane Gebiet zementiert ein Einkaufsverständnis der 70er Jahre. Die Abbildung der heutigen Sortimentsvielfalt und optischen Auflockerung insbesondere für ältere Menschen wird so verhindert“, fügt Mattner an.

ZIA fordert sachgerechte Anpassung der TA Lärm

Entscheidend sei nun, auch die TA Lärm entsprechend anzupassen, um das Nebeneinander von Wohn- und Wirtschaftsimmobilien auch tatsächlich zu gewährleisten. Bislang finde sich im Entwurf nur eine Absichtserklärung. „In der TA Lärm werden passive Schallschutzmaßnahmen und neue Technologien der Gebäudetechnik zur Lärmreduktion nach wie vor nicht berücksichtigt. Das muss sich mit der Novellierung ändern, um die Zielsetzung des Urbanen Gebiets auch erfüllen zu können“, sagt Mattner.






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