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01.12.2016 BauGB-Novelle: Urbanes Gebiet wird Wohnungsbau erleichtern

Die heutige Kabinettsberatung zum Gesetzentwurf einer Baugesetzbuch-Novelle (BauGB-Novelle), insbesondere die im Entwurf geplante Einführung der Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“, ist aus Sicht des Immobilienverbandes IVD ein wichtiger Schritt für mehr Wohnungsbau. „Wir begrüßen die Neuregelung, da sie es ermöglicht, Wohnungen dort zu bauen, wo die Menschen hinziehen wollen und Wohnungen nachgefragt werden. Der neue Gebietstyp wird eine dichtere Bebauung der Innenstädte und eine bessere Durchmischung von Gewerbe und Wohnen ermöglichen“, sagt die Bundesgeschäftsführerin des IVD, Sun Jensch, heute in Berlin. Der Umwandlung von veralteten Gewerbeflächen in moderne Wohnungen werde nun endlich eine neue Chance gegeben.

„Dies wird auch der Vermeidung von Verkehr und damit auch dem Umweltschutz dienen. Die Städte werden urbaner und lebhafter werden“, so Jensch. Die Angst vor Lärmbelästigungen sei häufig übertrieben, da gerade moderne Gewerbe nur noch wenig Lärm und Schmutz produzierten. Außerdem könnten die Bewohner mit Hilfe moderner Technik durch passiven Lärmschutz vor Belästigungen in ihrer Wohnung geschützt werden. Dies werde durch die vorgeschlagenen Regelungen allerdings noch nicht ausreichend berücksichtigt. Insofern müsse auch die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) angepasst werden. Die strengere Auslegung von Gewerbelärm im Vergleich zu Verkehrslärm müsse aufgehoben werden, sagt Jensch.

Der Immobilienverband macht zudem darauf aufmerksam, dass ein wesentliches Problem bei der Schaffung von dringend benötigtem neuem Wohnraum die Beschaffung des Baulandes darstellt. Durch die Ausweitung des beschleunigten Verfahrens auf Baugebiete, die unmittelbar am Ortsrand liegen, werde es nun leichter werden, Bauland zu gewinnen. Das beschleunigte Verfahren soll bis Ende 2019 befristet sein und für Wohnbebauungspläne mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 Quadratmetern gelten.

Aus Sicht des IVD können die erforderlichen Wohnungen in den Zuzugsgebieten jedoch nur geschaffen werden, wenn auch die übrigen bürokratischen Beschränkungen abgebaut werden. „Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den Wohnungsbau weiter zu erleichtern und alle Hemmnisse abzubauen“, sagt Jensch.





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