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03.03.2017 Zuhälterwagen und Stehpinkler: Fünf skurrile Mietrechtsurteile

Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern gehören zu den häufigsten Fällen, die vor deutschen Gerichten landen. Neben den Klassikern wie Zahlungsverzug, Eigenbedarfskündigung & Co. sind die Richter aber auch immer wieder mit außergewöhnlichen Fällen konfrontiert, aus denen skurrile Urteile resultieren. Die Immobilienexperten der plusForta GmbH präsentieren die verrücktesten Mietrechtsurteile, bei denen man nur noch den Kopf schütteln kann.

1. Wenn der Hahn zu laut kräht

Das morgendliche Krähen eines Hahnes mag so mancher angenehmer finden, als einen lauten Wecker. Für eine Mieterin aus der Samtgemeinde des niedersächsischen Zeven sah dies allerdings anders aus. Sie war durch die Lärmbelästigung des frühen Vogels so genervt, dass sie vor das Amtsgericht zog. Man dürfte glauben, dass dieses auf die Natur des Hahns verweisen würde, der nun mal morgens kräht. Doch weit gefehlt: Der Beklagte wurde verurteilt, die Hähne auf seinem Grundstück so zu halten, dass deren Krähen für die Klägerin in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr werktags und bis 8 Uhr samstags sowie an Sonn- und Feiertagen nicht hörbar ist (Urteil des AG Zeven; Az. 3 C 216/00). Da wird doch der Hahn in der Pfanne verrückt!

2. Der „Zuhälterwagen“

Dass der Deutschen liebstes Kind nur allzu oft vier Reifen statt zwei Beine besitzt, ist hinlänglich bekannt. Kein Wunder also, dass ein autovernarrter Vermieter seinem Mieter die fristlose Kündigung aussprach, nachdem dieser seine heißgeliebte Chevrolet Corvette Stingray wenig schmeichelhaft als „Zuhälterwagen“ titulierte. Der Mieter zog allerdings vor Gericht, das per Urteil bestätigte, dass dies keine Beleidigung darstelle und die Kündigung somit unzulässig gewesen sei (AG Hamburg-Harburg WuM 97, 266).

3. Pizza satt

Jeder liebt Pizza. Offensichtlich bis auf einen Mieter aus Köln, der seine Miete mindern wollte, weil der Geruch aus der benachbarten Pizzeria für ihn eher ein Ärgernis denn ein Wohlgeruch war. Dem wollten die Richter ganz genau auf den Grund gehen und schickten einen Gutachter – mit dem Ergebnis, dass auch diesem nach 15 Minuten schlecht wurde und eine Mietminderung von 15 Prozent für rechtmäßig erachtet wurde. Ob es die Pizzeria noch immer gibt, ist nicht bekannt (AG Köln WuM 90, 338).

4. Stetes Plätschern höhlt den Stein

Bei diesem Fall haben die Richter sicherlich nicht schlecht gestaunt: Ein Mieter fühlte sich vom Toilettengeräusch seines Nachbarn belästigt und klagte darauf, dass dieser sich zukünftig hinsetzen solle. Das Gericht betrachtete dies aber wohl als zu starken Eingriff in die Privatsphäre und urteilte, dass man niemandem vorschreiben dürfe, wie er seine Toilette zu benutzen habe (Urteil des AG Wuppertal; Az. 34 C 262/96).

5. Das große Krabbeln

Ungeziefer in den eigenen vier Wänden ist für jeden Mieter ein Graus. Einer trieb es dem Amtsgericht Köln allerdings zu bunt: 27 Ameisen protokollierte der geflissentliche Mieter in seiner Wohnung – über einen Zeitraum von einem halben Jahr. Er erhob Anspruch auf Mietminderung, denn er befürchtete, die 27 Sechsbeiner seien Späher, die die eigentliche Invasion der Ameisen erst vorbereiteten. Das Amtsgericht Köln sah das anders und wies die Klage ab (Urteil des AG Köln; Az: 213 C 548/ 97).

„Für die Richter dürfte der ein oder andere skurrile Fall sicherlich eine willkommene Abwechslung zu den ewig gleichen Streitereien rund um Kautionsrückzahlungen und Mieterhöhungen sein. Dennoch müssen sie selbstverständlich auch hier nach dem geltenden Recht urteilen, was bei diesen außergewöhnlichen Fällen oftmals nicht einfach sein dürfte. Und selbst, wenn man als Außenstehender schmunzeln mag, sind die Probleme für die Betroffenen sehr ernst“, sagt Robert Litwak, Geschäftsführer der plusForta GmbH (kautionsfrei.de).






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