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28.03.2017 Anhörung im Bundestag: Sachkundenachweis für Immobilienmakler

Die Qualität der Dienstleistungen von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern soll besser werden. Das ist nicht nur Wunsch der Bundesregierung. Auch zahlreiche Makler begrüßen, dass künftig alle neuen Makler einen Sachkundenachweis vorlegen sollen, bevor sie eine Gewerbeerlaubnis beantragen. Am Mittwoch, 29. März 2017, ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses. Die Immobilienberatung HAUSGOLD hat dies zum Anlass genommen und deutschlandweit Makler nach ihrer Meinung befragt.

Makler begrüßen Sachkundenachweis, fühlen sich aber unzureichend informiert
HAUSGOLD wollte wissen, was Immobilienmakler vom Sachkundenachweis halten. Das Ergebnis ist deutlich: 98 Prozent aller Makler, die mit HAUSGOLD zusammenarbeiten, begrüßen den Sachkundenachweis, halten ihn gar für längst überfällig. „Es gibt zu viele schwarze Schafe auf dem Markt, die ohne Sachkenntnisse Immobiliengeschäfte tätigen“, sagt ein Immobilienmakler. Langfristig, so vermuten 71 Prozent der Makler, werde sich nicht nur die Qualität verbessern, sondern auch das Image des Maklerberufs. „Die Situation wird sich sicher erst nach Jahren ändern, denn es gibt nach wie vor viele Makler am Markt, die nicht wirklich seriös handeln und keine bzw. nur eine sehr eingeschränkte Ausbildung haben.“

Kritik gibt es jedoch hinsichtlich der Kommunikationspolitik. Jeder zweite Makler (55 Prozent) fühlt sich nicht gut über den Gesetzentwurf informiert. „Es gibt immer nur Andeutungen, nichts Konkretes“, beklagt sich beispielsweise ein Makler. Ein anderer sagt: „Die Politik behandelt das Thema, wie in den letzten 20 Jahren, sehr stiefmütterlich.“

Berufshaftpflicht sollte sein

Auch wenn nach Ansicht des Gesetzgebers für Makler kein erhöhtes Haftungsrisiko bestehe und eine Berufshaftpflichtversicherung deswegen nicht verpflichtend sein soll, sehen Immobilienmakler dies anders: Die Mehrzahl der Makler (88 Prozent) spricht sich für den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung aus. „Es sollte im Interesse eines jeden selbstständigen Maklers liegen, für sich eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen – auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.“

Wird die Maklersuche künftig leichter sein?

Dass es für Verbraucher künftig leichter sein wird, einen guten Makler zu finden, wäre zwar wünschenswert, aber die Makler sind diesbezüglich uneinig. 38 Prozent glauben „ja, es wird für Verbraucher leichter sein“, 39 Prozent glauben es nicht und 23 Prozent sind sich unsicher. Um Verbraucher besser vor unseriösen Maklern zu schützen, wird vielfach der Wunsch nach einer Berufszulassung auf hohem Niveau geäußert: „Die Voraussetzungen sind immer noch viel zu gering. Die Alte-Hasen-Regelung führt dazu, dass die Makler, die einen schlechten Job machen, auch weiterhin einen schlechten Job machen können. Hier helfen nur wesentlich strengere Zulassungen.“






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