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12.05.2017 Zukunft des Handels in Städten: ZIA und GCSC zeichnen Positionspapier

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. und der German Council of Shopping Centers (GCSC) haben im Rahmen des Deutschen Shopping-Center Forums in Bonn vor rund 380 Fachbesuchern ein gemeinsames Positionspapier zur Zukunft des Handels in der Stadt unterzeichnet. Die beiden Spitzenverbände fordern, dem stationären Einzelhandel mehr Flexibilität als bisher zuzugestehen, um im Wettbewerb mit dem Onlinehandel faire Chancen zu haben. „Erfolgreicher Handel stärkt unsere Städte und ist entscheidend für die nachhaltige Lebensqualität der Bürger. Der stationäre Einzelhandel nimmt den Wettbewerb mit dem Onlinehandel gern an, nur braucht er dafür gleiche Voraussetzungen“, meint Christine Hager, Vorstand des GCSC. Um das Umfeld zu verbessern, haben der ZIA und GCSC deshalb neun Schwerpunktthemen erfasst und entsprechende Positionen formuliert. „Der Handel hat die Innovationskraft, um seine verantwortungsvollen Aufgaben auch in einem sich schnell verändernden Marktumfeld zu erfüllen. Wir fordern weder Subventionierung noch besonderen Schutz, sondern vielmehr Wettbewerbsgerechtigkeit“, erklärt Iris Schöberl, Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Handel & Kommunales.

Auf dem Weg zum Omnichannelhandel

„Der stationäre Handel ist nicht mehr nur analog“, erklärt Hager. „Zukunftsfähige Einzelhändler beherrschen schon längst den Omnichannelhandel.“ Stationäre Verkaufsflächen müssten deshalb so gemanagt und betrieben werden können, dass die Verschneidung der Vertriebswege reibungslos funktioniere und Kunden alle Möglichkeit zum Erwerb seiner Waren (on- und offline) geboten bekämen. Dazu braucht es laut ZIA und GCSC jedoch eine passende Infrastruktur. „Insbesondere der innerstädtische Handel ist auf kurze Wege und eine schnelle Erreichbarkeit angewiesen. Dafür ist es wichtig, eine intensive Diskussion über ausreichend kostenfreie Kurzzeitparkzonen sowie angemessene Stellplatzablösebeiträge zu führen. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich eine zentrale Lage einer Handelsfläche unnötig preistreibend zulasten des Käufers auswirkt“, ergänzt Hager.

Auch im Planungsrecht finden sich Stolpersteine. „Die Entwicklung, Erweiterung und Modernisierung von Einzelhandelsflächen ist aktuell ein mehrjähriger, komplexer und sehr aufwendiger Prozess. Die dafür benötigten Planungs- und Genehmigungsprozesse durch die beteiligten Behörden und Institutionen müssen vor dem Hintergrund des schnellen Wandels unserer Städte zwingend beschleunigt werden“, erklärt Hager. Zudem sei eine kritische und konstruktive Überprüfung der gesetzlichen Regulierungen zugunsten einer zeitgemäßen und sinnvollen Vereinfachung der städtischen Handelsplanung unerlässlich.

Deregulierung statt Sortimentsbeschränkung

Darüber hinaus sind die starren Öffnungszeit-, Sortiments- und Verkaufsflächenbegrenzungen ein wichtiger Nachteil des stationären Handels gegenüber dem eCommerce. „Bestehende Sortimentsbeschränkungen sind häufig in die Jahre gekommen. Dabei ist eine zeitgemäße Ausgestaltung der Sortimentsvielfalt für Innenstädte essenziell wichtig – gerade in einer solch schnelllebigen Zeit“, meint Schöberl. Die Listen der innenstadtrelevanten Sortimente sollten deshalb in Zusammenhang mit den Einzelhandelskonzepten und in Abstimmung unter anderem mit Handelsverbänden regelmäßig fortgeschrieben und idealerweise im Abstand von zwei Jahren überprüft werden.

Bestehende Verkaufsflächenbegrenzungen sind ebenfalls ein Hinderungsgrund für die Weiterentwicklung des stationären Handels. „Filialisten müssen konstant Sortimente erweitern, moderne Warendarstellungen bieten und barrierefreie Zugänge ermöglichen. Das ist mit den starren Verkaufsflächengrößen kaum mehr möglich“, sagt Schöberl. Aus diesem Grund müssten Händlern im Rahmen der Bauleitplanung flexiblere, maßstäbliche, im Einzelfall größere und damit auf Dauer wettbewerbsfähige Verkaufsflächen zugebilligt werden. Auch die Regulierung der Öffnungszeiten sei laut ZIA und GCSC längst nicht mehr auf dem neuesten Stand. „Die bestehende Gesetzgebung entspricht nicht mehr den heutigen Einkaufswünschen. Wir müssen die Möglichkeit bekommen, auch dem Sonntagseinkaufswunsch der Bürger gerecht zu werden. Bislang ist das nahezu unmöglich“, ergänzt Schöberl.






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