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11.08.2017 Verlust am spanischen Immobilienmarkt – So gibt‘s Geld zurück

Ein eigenes Ferienhaus an der Küste Spaniens oder eine Finca mit Pool im
Landesinneren? – Für viele Deutsche ein lang gehegter Traum, der durch
Investitionen in den spanischen Immobilienmarkt in greifbare Nähe rückt, jedoch
oft wie eine Blase zerplatzt. Wie sich Betroffene der spanischen Immobilienkrise
jetzt ihre Anzahlungen zurückholen und endlich zu ihrem Recht kommen, erklärt
der deutsch-amerikanische Anwalt John L. Urban von der Kanzlei Urban Thier &
Federer P.A.

Die Hoffnung stirbt zuletzt?

Besonders in den letzten zehn Jahren erhielten einige spanische Bauträger hohe
Anzahlungen für Projekte wie Neubau und „Off-Plan“-Immobilien, Häuser oder
Wohnungen also, von denen noch keine Baupläne vorliegen. Zumeist kamen
diese von aus Deutschland und Großbritannien stammenden Investoren, die sich
ihren Traum von einem Feriendomizil erfüllen wollten. Die Investoren zahlten
diese Beträge bei spanischen Banken ein und schlossen Verträge für die zu
bauenden oder noch fertigzustellenden Immobilien ab. Dann jedoch stellten die
Bauträger ihre Projekte nie komplett oder nicht rechtzeitig fertig. Einer der
angeführten Gründe: der Zusammenbruch des spanischen Immobilienmarkts.

Das Ergebnis der fehlgeschlagenen Bauprojekte: Die Bauträger meldeten
Insolvenz an und die Investoren verloren ihre Anzahlungen. Allerdings
verpflichtet Artikel 1 des spanischen Gesetzes 57/68 Bauträger dazu,
Investitionen für Neubauprojekte durch einen Versicherungsabschluss oder eine
Bankbürgschaft abzusichern. Auf diese Weise sind alle für Neubauten und „Off-
Plan“-Immobilien getätigte Anzahlungen automatisch gesichert. Dies gilt auch in
Fällen, in denen der Anleger keine schriftliche Bankbürgschaft oder einen
Versicherungsvertrag erhalten hat. Allein die Tatsache, dass eine Anzahlung bei
einer spanischen Bank für ein Neubauprojekt oder eine „Off-Plan“-Immobilie
getätigt wurde, reicht für eine Rückforderung aus. „Das Gesetz 57/68 ermöglicht
es den Anlegern, die Banken der Bauträger auf eine Rückzahlung der
Investitionen zu verklagen“, so John L. Urban. Darüber hinaus beschloss der
Spanische Gerichtshof, dass Betroffene ihre Ansprüche auch noch bis zu 15
Jahre nach der getätigten Investition oder bis zwei Jahre nach Inkrafttreten der
Gesetzesänderung geltend machen können.

Ende gut, alles gut

Diese Beschlüsse haben weitreichende Wirkung: Zahlreiche Anleger forderten
bereits ihr Recht ein – und erhielten die gesamte Investitionssumme plus Zinsen zurück. Die spanischen Banken stehen darüber hinaus in der Pflicht, auch die
seit dem Tag der Anzahlung angefallenen Zinsen sowie Rechtsanwaltskosten in
Höhe von mindestens 10 bis 15 Prozent der gesamten beklagten Summe an die
Investoren zu entrichten. Besonders für Betroffene, die bisher noch keine
rechtlichen Schritte eingeleitet haben, lohnt sich ein zeitnahes Handeln, denn
endlich bietet sich die Möglichkeit, verloren geglaubte Anlagen zurückzufordern –
und dabei auch Recht zu erhalten. „Um festzustellen, ob der eigene Fall die
Voraussetzungen für eine Rückerstattung erfüllt, sollte immer ein Spezialist für
internationales Recht zurate gezogen werden“, erklärt der Experte. Wendet sich
ein Privatmann ohne Rechtsbeistand an die entsprechende Bank, muss er sich
darauf einstellen, dass diese mit Anwälten zusammenarbeitet. „Mit der Hilfe eines
Rechtsexperten sind Betroffene also immer gut beraten, da dieser die richtige
Vorgehensweise kennt und weiß, wie und unter welchen Bedingungen die
Anleger zu ihrem Recht kommen“, betont John L. Urban.







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