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13.11.2017 Machtwort des BGH zu gewerblichen Mietverträgen trifft Investoren

Der Bundesgerichtshof hat eine für die Immobilienbranche hochbrisante Entscheidung getroffen. Wohlwissend, dass die meisten Gewerbemietverträge an Formmängeln leiden, haben die Karlsruher Richter sogenannte Schriftformheilungsklauseln für unwirksam erklärt. Damit entfällt für langfristig laufende Mietverträge der wesentliche Schutz vor vorzeitigen Kündigungen. Das betrifft neben den Vertragsparteien vor allem Investoren von großen Gewerbeobjekten, die beim Kauf entsprechender Immobilien fest mit den Mieteinnahmen gerechnet hatten.

Wie der Bundesgerichtshof diese weitreichende Rechtsprechungsänderung begründet und welche praktischen Konsequenzen das für die Immobilienwirtschaft hat, erklärt gerne der Immobilienexperte Rechtsanwalt Philipp Schönnenbeck von CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB.




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