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15.12.2017 Baukunden sollten Verträge erst nach dem Jahreswechsel unterzeichnen

Ab 1. Januar 2018 gelten neue und verbraucherfreundlichere Regeln für den Bau- bzw. Verbraucherbauvertrag, den Architekten- und den Bauträgervertrag. Verbraucher haben zum Beispiel künftig das Recht, solche Verträge innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hin. Er rät deshalb Baukunden, die den Abschluss eines entsprechenden Vertrages planen, mit der Unterschrift bis zum Beginn des nächsten Jahres zu warten.

Einige der wichtigsten neuen und für Baukunden günstigeren Regeln fasst die Rechtsanwältin und Beraterin bei WiE Anke Freund zusammen: "Käufer von Eigentumswohnungen müssen beim Abschluss von Bauverträgen oder Bauträgerverträgen eine schriftliche Baubeschreibung erhalten. Sie können Änderungen bei der Bauausführung besser durchsetzen. Sie haben ein Recht auf Herausgabe von Unterlagen, die beweisen, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten wurden. Bei nicht vertragsgemäßer Leistung des Bauunternehmens können Käufer einen Teil der Abschlagszahlung einbehalten. Und es gibt ab 2018 ein gesetzliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund."






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