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26.01.2018 Einnahmen durch Grunderwerbsteuer knacken Rekordmarke

Die Einnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer sind 2017 auf einen neuen Rekordwert von 13,14 Milliarden Euro geklettert. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer damit um fast sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Allein in den vergangenen sechs Jahren haben sich die Einnahmen mehr als verdoppelt: 2011 hatten die Länder noch 6,37 Milliarden Euro durch die Grunderwerbsteuer eingenommen.

Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, warnte: „Der Erwerb von Wohneigentum und die Bildung einer Altersvorsorge ist durch diese Steuerspirale für viele Menschen nicht mehr möglich", so Ibel. „Die Schmerzgrenze für die Mittelschicht ist mehr als erreicht. Das in Sondierungspapier festgehaltene Vorhaben von Union und SPD, den Erwerb von Wohneigentum zu fördern, wird durch diesen Erhöhungswettlauf schon von vornherein ad absurdum geführt."

Die Steuer, die bei jedem einzelnen Immobilienkauf im Neubau oder Bestand anfällt, wird seit der Föderalismusreform 2006 durch die einzelnen Bundesländer festgelegt. Seitdem wurde sie von den Ländern insgesamt 27 mal erhöht. „Angesichts des riesigen Mangels an bezahlbarem Wohnraum kann es nicht sein, dass Länder und Kommunen versuchen, über immer höhere Grunderwerbsteuern ihre Haushaltslöcher zu schließen", sagte Ibel und forderte: „Die Grunderwerbsteuer muss bundesweit endlich wieder auf ein investitionsfreundliches Niveau gesenkt werden!" Schon in den Achtzigern stellte eine Steuerreformkommission fest, dass ein Satz von maximal zwei bis drei Prozent gesamtwirtschaftlich vertretbar ist, so Ibel weiter.

Neben der Grunderwerbsteuer müssen Immobilienkäufer Notarkosten von zwei Prozent und Maklergebühren von bis zu 7,14 Prozent zahlen. Bei einem Höchstsatz von 6,5 Prozent, der in Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und ab 2017 auch in Thüringen gilt, fallen damit rund 15,6 Prozent der Kaufkosten zusätzlich an Erwerbsnebenkosten an. Bei einem 400.000-Euro-Objekt entspricht diese einer Summe von 62.560 Euro.







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