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12.02.2018 Bauordnung muss unterschiedliche Wohnformen berücksichtigen

Der Bundesverband für Studentisches Wohnen (BfSW) beteiligt sich am Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung der Hessischen Bauordnung und zur Änderung landesplanungs- und straßenrechtlicher Vorschriften. „Wir begrüßen die Neufassung der Hessischen Bauordnung und werden uns im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens einbringen, um stärker auf die besonderen Anforderungen von Studentischem Wohnraum einzugehen“, so Rainer Nonnengässer, Vorsitzender des BfSW.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung des Hessischen Landtages hat zu einer offiziellen Anhörung am 8. Februar in die Landeshauptstadt Wiesbaden eingeladen. Der Bundesverband für Studentisches Wohnen hat bereits Änderungsvorschläge eingereicht und wird bei der Anhörung vor Ort sein.

„Bei den Bauvorgaben müssen die speziellen Bedürfnisse des Studentischen Wohnens stärker Beachtung finden“, sagt Rainer Nonnengässer. Laut BfSW besteht beispielsweise für die Festschreibung von Abstellräume für jede Wohnung sowie separate und schwellenlos erreichbare Abstellräume für Kinderwagen und Gehhilfen kein Bedarf. Dies stelle vielmehr eine unnötige Hürde bei der Schaffung von entsprechendem Wohnraum für die Zielgruppe dar.

Pauschale Festsetzungen zielen an den Anforderungen des Studentischen Wohnens vorbei

Auch die Festlegung von Mindestanforderungen für die Barrierefreiheit sei für Studentischen Wohnraum unverhältnismäßig. Laut Gesetzesentwurf sollen 20 % aller Wohnungen eines Objekts, das über mehr als zwei Wohnungen verfügt, barrierefrei ausgestaltet werden. Wie der BfSW betont, ziele diese pauschale Festsetzung an den Anforderungen des Studentischen Wohnens vorbei. „An diesen Punkten sind aus unserer Sicht Nachbesserungen vorzunehmen. Der Gesetzesentwurf muss die Unterschiede der verschiedenen Wohnformen ausreichend berücksichtigen“, so der BfSW-Vorsitzende.

Aktuelle Studien prognostizieren bis zum Jahr 2050 weiter hohe Studierendenzahlen. Den auf Studenten ausgerichteten Wohnformen kommt deshalb eine hohe Bedeutung zu. Aus Sicht des BfSW müssten angesichts dieser Zukunftsszenarien die Vorgaben für die Errichtung von Studentischem Wohnraum angepasst werden.




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