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05.03.2018 Chance für aktive Wohnungs- und Eigentumspolitik nutzen

„Die Große Koalition kann jetzt endlich starten. Wir sind erleichtert, dass nach über fünf Monaten des Verhandelns und Taktierens endlich eine stabile Regierungskoalition steht.“ Mit diesen Worten kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, den positiven SPD-Mitgliederentscheid zugunsten einer erneuten Großen Koalition.

Schick weiter: „Nun kommt es darauf an, dass Union und SPD rasch eine neue Regierung bilden und die Regierungsarbeit aufnehmen. Wir haben bereits viel wertvolle Zeit verloren. Es gilt jetzt, die wohnungs- und baupolitischen Probleme, wie Wohnraummangel und mangelnde Eigentumsquote, schnell und gründlich anzugehen. Insbesondere muss sich jetzt zeigen, ob den bisher gefallenen hehren Worten auch entsprechende Taten folgen. Die Trendwende zur Eigentumsförderung muss fortgeführt und weiter gestärkt werden. Es darf kein Rückfall in noch schärfere Mietregulierungen geben. Deutschland muss endlich ein Eigentümerland werden.“ Der Koalitionsvertrag biete dazu durchaus gute Ansätze.

Wohngipfel muss schnell in die Vorbereitung

Die erste Aufgabe des neuen Ministeriums und eines zu gründenden Ausschusses für Bauen und Wohnen bestehe in der Vorbereitung des Wohngipfels. Laut Koalitionsvereinbarung sollen während des Gipfels die Eckpunkte eines Gesetzespakets zur „Wohnraumoffensive“ unter Einbeziehung der Länder, Kommunen, Bau- und Immobilienwirtschaft, Mieter- und Vermieterverbände sowie Gewerkschaften vereinbart werden.

„Es ist wichtig, dass die neue Regierung und ganz besonders der zukünftig zuständige Minister Seehofer die Vorbereitung des Wohngipfels in den Mittelpunkt ihrer Aufmerksamkeit rücken. Der Gipfel darf kein Schnellschuss sein oder, was vielleicht noch schlimmer wäre, mit halben Maßnahmen und warmen Worten enden. Vielmehr musss es beim Wohngipfel es zu einer eingehenden und sachlichen Diskussion und Ausarbeitung der im Koalitionsvertrag angeführten Vorhaben kommen“, sagt Schick. Begleitend zur Vorbereitung des Gipfels, der nach der Sommerpause stattfinden könnte, schlägt der IVD den Entwurf eines nationalen Aktionsplans vor, als gemeinsame und verbindliche Planungsgrundlage.

Im Folgenden nimmt der IVD zu zentralen wohn- und baupolitischen Aspekten im Koalitionsvertrag Stellung:

Grundsteuer C und Sonder-Afa

Grundsteuer C: Diese soll fällig werden, wenn ein Grundstück mit Baurecht über längere Zeit nicht bebaut wird. „Eine Straf-Grundsteuer, um nichts anderes handelt es sich hier, wurde schon seit einiger Zeit diskutiert. Bauträger und Eigentümer werden in ihrer freien Entscheidung beschränkt. Gleichzeitig ist noch nicht ausgemacht, ob diese Grundsteuervariante überhaupt verfassungsgemäß ist. Wir schlagen deshalb vor, stattdessen positive Anreize für eine Bebauung der Grundstücke zu schaffen“, kritisiert Schick.

Sonder-Afa: Der freifinanzierte Mietwohnungsbau soll mit einer Sonderabschreibung von fünf Prozent über vier Jahre gefördert werden. „Wir begrüßen diese Maßnahme sehr. Allerdings ist die Befristung bis 2021 zu kurz gedacht“, sagt Schick.

Förderung des Eigentumserwerbs

Baukindergeld: Der Koalitionsvertrag sieht einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren vor. Die Einkommensgrenze beträgt 75.000 Euro plus 15.000 Euro je Kind. „Wir haben uns in den vergangenen Jahren für eine neue Eigentumsförderung stark gemacht. Nach 13 Jahren reiner Mietenpolitik rückt die Förderung von Wohneigentum wieder in den Fokus. Das ist ein großer Erfolg. Im parlamentarischen Verfahren wird über die besten Modalitäten noch zu diskutieren sein. Uns ist wichtig, dass Familien mit unteren und mittleren Einkommen eine Förderung erhalten, damit auch diese Haushaltemit dem Erwerb ihrer eigenen vier Wände für das Alter und für ihre Kinder vorsorgen“, sagt Schick.

KfW-Bürgschaftsprogramm: Angedacht ist die Einführung eines Bürgschaftsprogramms der KfW zur Absicherung eines Teils des Kaufpreises beziehungsweise der Baukosten selbstgenutzten Wohneigentums mit einer Laufzeit von 20 Jahren. „Die Förderung und Sicherung der Eigentumsbildung gerade für untere und mittlere Einkommen ist grundsätzlich sehr positiv zu bewerten. Auch den Ansatz am Eigenkapital finden wir begrüßenswert. Allerdings kommt es sehr darauf an, wie die konkrete Funktionsweise und die Rahmenbedingungen ausgestaltet werden. Möglicherweise könnte über weitere erwerberschützende Maßnahmen, unter anderem eine längere Zinsbindung von 15 Jahren, nachgedacht werden“, kommentiert Schick.

Freibetrag Grunderwerbssteuer: Es soll geprüft werden, ob bei erstmaligem Erwerb von Wohngrundstücken für Familien ein Freibetrag eingeführt werden kann, ohne Rückwirkung auf den Länderfinanzausgleich. „Hier muss der Bundesgesetzgeber klare Kante zeigen. Statt lediglich eine Prüfung anzukündigen, sollte die neue Regierung mit den Ländern in Verhandlungen treten, um eine gemeinsam getragene Initiative zur Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen“, sagt Schick.

Mietrecht

Mietspiegel: Der Mietspiegel soll durch gesetzliche Mindestanforderungen standardisiert werden. Der Bindungszeitraum wird von zwei auf drei Jahre ausgedehnt, eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums wird geprüft. „Die Standardisierung des Mietspiegels befürworten wir grundsätzlich. Die Verlängerung des Bindungszeitraums allerdings steht in direktem Gegensatz zum erklärten Ziel der Wohnraumoffensive. Eine Ausweitung des Betrachtungszeitraums zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete würde zu einem Einfrieren der Vergleichsmieten führen und stellte einen unverhältnismäßigen Eingriff in das soziale Mietrecht dar.

Mietpreisbremse: Die Koalitionsregierung plant, die Mietpreisbremse bis Ende dieses Jahres einer Prüfung zu unterziehen. „Wir begrüßen eine zeitnahe Evaluierung. Fraglich ist nur, was passiert, wenn eine Wirkungslosigkeit festgestellt wird“, erklärt Schick.

Modernisierungsmieterhöhung: Die Modernisierungsmieterhöhung soll, befristet auf fünf Jahre, auf acht Prozent abgesenkt werden. Mieterhöhungen in Folge von Modernisierungen sollen zudem einer Kappungsgrenze von drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von drei Jahren unterliegen. „Eigentümer und Verwalter werden Modernisierungsmaßnahmen deutlich seltener und unwilliger angehen“, warnt Schick. Welche Auswirkungen dies auf die Erreichung der Klimaschutzziele habe, könne noch nicht gesagt werden. „Den Vorschlag für ein vereinfachtes Mieterhöhungsverfahren für kleinere Modernisierungen bis 10.000 Euro sehen wir dagegen positiv. “







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