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06.07.2018 IVD-Präsident Schick zieht gemischte Bilanz aus Bundeshaushaltsgesetz

In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Der vom Haushaltsausschuss des Bundestages vergangene Woche beschlossene, bereinigte Entwurf wurde gestern ohne Änderungen übernommen.

„Endlich hat Deutschland wieder einen ordentlichen Haushaltsplan. Die Regierung kann nun, fast neun Monate nach ihrer Wahl, anfangen, das Land aktiv politisch zu gestalten und investive Maßnahmen umzusetzen“, kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD den legislativen Akt. „Im Hinblick auf die angekündigten Maßnahmen in puncto Eigentumsförderung und Bauoffensive hoffen wir nun auf neue Dynamik seitens der Regierung. Zahlreiche Vorschläge aus dem Koalitionsvertrag hierzu finden sich im neuen Haushaltsplan festgeschrieben. Das ist erfreulich.“
Schick verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf das Kapitel 0604 – Wohnungswesen und Städtebau. Für die Zuschüsse zum Wohneigentumserwerb, das Baukindergeld, sind 2018 262,5 Millionen Euro veranschlagt. Für die Folgejahre bis einschließlich 2029 sind rund drei Milliarden Euro eingeplant.

Die Mittel für das Programm „Kriminalprävention durch Einbruchssicherung“ wurden um 15 Millionen auf jetzt 65 Millionen Euro erhöht. Für das Programm „Altersgerecht umbauen“ wurden wie im vergangenen Jahr 75 Millionen Euro zugesagt. Die Städtebauförderung ist mit 790 Millionen Euro beziffert plus weitere 100 Millionen Euro für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung. Die Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau werden 2018 und 2019 1,5 Milliarden Euro betragen.
„Baukindergeld, Städtebauförderung, Mittel zur Förderung wichtiger Programme – das Haushaltsgesetz beinhaltet zahlreiche erste Schritte in die richtige Richtung. Was der Beschluss jedoch vermissen lässt, genauso wie die Regierungsarbeit der vergangenen Monate, ist der große wohn- und baupolitische Wurf“, moniert Schick. „Wo sind die flankierenden Maßnahmen für das Baukindergeld? Erst mit Grunderwerbsteuerfreibetrag und Bürgschaftsprogramm kann die Trendwende zur Wohneigentümergesellschaft eingeleitet werden. Ebenso vermissen wir die Sonderabschreibung für den frei finanzierten Wohnungsbau. Statt Zeit und Ressourcen auf vergebliche, weil unsachgemäße und ineffektive Eingriffe in den Mietmarkt zu verschwenden, sollten fiskalische Anreize gesetzt werden, um die private Neubautätigkeit anzukurbeln. Den Wohnungsmangel in Deutschland wird weder eine Mietpreisbremse noch der soziale Wohnungsbau allein beheben.“

Der IVD-Präsident mahnt die Bundesregierung, auf dem Wohngipfel im Herbst drei Themen in den Vordergrund der Diskussion zu stellen: legislative Maßnahmen zur Baubeschleunigung, die fiskalische und monetäre Förderung des Wohnungsbaus sowie ergänzende Maßnahmen zum privaten Wohneigentumserwerb. Schick: „Wir dürfen bei dem Erreichten nicht stehen bleiben. Die Situation auf dem deutschen Wohnungsmarkt ist zu ernst. Tropfen auf dem heißen Stein genügen nicht, den Brand zu löschen. Wir müssen den Hahn endlich aufdrehen.“








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