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18.09.2018 Sonder-AfA droht Ziel zu verfehlen: BFW fordert Nachbesserungen

„Mit der Sonderabschreibung läuft die Bundesregierung zwar in die richtige Richtung, bleibt aber auf halber Strecke stehen. Die geplanten Obergrenzen der Sonder-AfA gehen an der Realität vorbei. Es kann doch nicht sein, dass Förderbanken beim sozialen Wohnungsbau Herstellungskosten bis zu 3.500 EUR/qm akzeptieren, während die Fördergrenze bei der Sonderabschreibung bei 3.000 EUR/qm liegt. Damit verfehlt die steuerliche Abschreibung ihr eigentliches Ziel, für mehr bezahlbaren Wohnraum in den Ballungsgebieten zu sorgen", kritisierte BFW-Präsident Andreas Ibel den Gesetzentwurf zur Sonderabschreibung des Bundesfinanzministeriums. Dieser soll morgen vom Bundeskabinett in Berlin verabschiedet werden.

Nach dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums sollen in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung einer neuen Mietwohnung fünf Prozent der Herstellungskosten des Gebäudes abgeschrieben werden können. Dies gilt zusätzlich zur linearen Abschreibung von zwei Prozent. Die angekündigte Sonderabschreibung soll nur bis zu Herstellungskosten von 2.000 EUR/qm Wohnfläche geltend gemacht werden können. Für darüber hinausgehende Beträge soll weiterhin nur die lineare Abschreibung von 2 Prozent gelten. Überschreiten die Herstellungskosten oder Kaufpreise für das Gebäude einen Betrag von 3.000 EUR/qm Wohnfläche, kann die Sonderabschreibung auch für die ersten 2.000 EUR/qm nicht geltend gemacht werden.

Kein Masterplan für bezahlbaren Neubau in Ballungszentren

„Damit hat die GroKo auch weiterhin keinen Masterplan für bezahlbaren Neubau in Ballungszentren. Die Kombinierbarkeit mit der Sozialen Wohnraumförderung ist zwar ein erster, richtiger Schritt. Ohne Nachbesserungen bei der Obergrenze wird die Sonderabschreibung aber lediglich für kleine Mehrfamilienhäuser in kleineren Städten Anwendung finden. Hier muss von der Politik nachgebessert werden, damit die Sonder-AfA zur Entlastung der Wohnungsmärkte beitragen kann", sagte Ibel.
Die zeitlich begrenzte Sonderabschreibung könne zudem die dringend notwendige Erhöhung der linearen AfA auf mindestens drei Prozent nicht ersetzen, so Ibel weiter. Dies entspricht dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wertverzehr, da sich der Anteil der kurzlebigen technischen Bestandteile bei den Bauwerkskosten eines Wohngebäudes stark erhöht hat.

„Was wir jetzt zudem dringend brauchen, sind effiziente Maßnahmen für eine echte Baukostensenkung, Entbürokratisierung und Baulandbereitstellung", sagte der BFW-Präsident. „Der Wohngipfel mit Bundeskanzlerin Angela Merkel muss jetzt die entscheidenden Weichen stellen. Ohne mutige Entscheidungen werden wir der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, nicht gerecht werden!"








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