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17.10.2018 Bethge fordert Baubeschleunigungsgesetz für Wohnimmobilien

Als Reaktion auf den jüngsten Wohngipfel der Bundesregierung fordert der auf Immobilien spezialisierte Rechtsanwalt und Notar André Dietrich-Bethge, den Hebel beim Thema Baubeschleunigung anzusetzen. Um der Wohnungsnot in zahlreichen deutschen Städten zu begegnen, ist eine zügige Ausweitung des Angebots essentiell. Dabei spielen die viel zu langen Bearbeitungszeiten deutscher Behörden eine fatale Rolle.

André Dietrich-Bethge sagt: „Immobilienentwickler, die neuen Wohnraum schaffen wollen, werden vom umständlichen Bauplanungsrecht und der schleppenden Bearbeitungszeit von Bauanträgen ausgebremst. Die Verfahren müssen insgesamt vereinfacht und vereinheitlicht werden; dadurch lässt sich der Prüfaufwand deutlich minimieren. Zudem schaffen verbindliche Fristen Planungssicherheit.“

Eine verbindliche Bearbeitungsfrist für Bauanträge mit automatischer Genehmigungsfiktion nach Ablauf wird den Bearbeitungsstau umgehend lösen und dauerhaft zu schnelleren Prüfungsergebnissen führen. Meldet sich die Behörde nach Ablauf der Frist nicht, muss vorausgesetzt werden können, dass die Unterlagen vollständig und der Antrag als genehmigt gelten.

Einfache Bauvorhaben, insbesondere Serienbauten, sollten noch häufiger im Anzeigeverfahren durchgeführt werden können.

Die Beschlüsse des Berliner Wohngipfels am 21. September, die vor allem auf die Themen Investive Impulse, Bezahlbarkeit des Wohnens sowie Baukostensenkung und Fachkräftesicherung abzielen, sind gutgemeinte Ansätze, werden die schnellere Erstellung dringend benötigten Wohnraums jedoch nicht erreichen. Der Faktor Zeit, von der Planung bis zur Fertigstellung einer Immobilie, ist entscheidend.

Bethge ergänzt: „Bauanträge in Papierform einzureichen, ist 2018 einfach nicht mehr zeitgemäß. Es ist in dieser Hinsicht zu begrüßen, dass der Bund ein Digitalisierungslabor einrichten will, um den digitalen Bauantrag zu befördern. Allerdings fehlt diesem Projekt die erforderliche Priorisierung. Insgesamt benötigen wir ein umfassendes Umdenken. Bauanträge müssen schnell und kooperativ bearbeitet werden. Ein Baubeschleunigungsgesetz ist zwingend erforderlich. Ebenso sind aber auch offene Stellen in der Verwaltung dringend mit qualifiziertem Personal zu besetzen.“

André Dietrich-Bethge LL. M. leitet den Geschäftsbereich bau solutions bei bethge. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, im August 2018 erfolgte die Bestellung zum Notar.









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