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29.11.2018 IVD-Präsident Schick: Sonder-AfA wird nicht reichen

„Der Mietwohnungsbau ist die Achillesferse des deutschen Wohnimmobilienmarkts. Gerade in den Ballungsräumen ist die Angebotsseite fast leergefegt. Das Ergebnis der Beratung im Finanzausschuss entspricht daher nicht ganz unseren Erwartungen“, sagt Jürgen Michael Schick, der Präsident des Immobilienverbands IVD, zum heute veröffentlichten Ergebnis der abschließenden Beratung. Demnach wird der bisherige Entwurf im Kern unverändert übernommen. Einer Anhebung der linearen AfA, wie sie unter anderem der IVD gefordert hatte, wurde eine Absage erteilt.

„Die Sonder-AfA ist zumindest für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern eine Chance. Denn diese können die Abschreibungsmöglichkeit bei Aufstockungen und Nachverdichtungen beanspruchen. Auch mittelgroße Bauvorhaben können gefördert werden. Zudem ist zu begrüßen, dass die Sonder-AfA keinerlei räumlichen Einschränkungen unterliegt. Der große Wurf ist die Sonder-Afa dagegen leider nicht“, sagt Schick. So schließe die Kostenobergrenze von 3.000 Euro in vielen Fällen die Anwendbarkeit der Abschreibung auf den Neubau von Mehrfamilienhäusern in den Ballungsräumen aus. Denn aufgrund der stark gestiegenen und weiterhin steigenden Grundstücks- und Baukosten liegen die Kosten bereits jetzt häufig darüber. Auch sei die Förderperiode mit nicht einmal vier Jahren zu kurz angesetzt.

„Der Wohnraummangel wird uns voraussichtlich auch nach 2021 noch begleiten. Deshalb hätten wir eine nachhaltige und wirkungsvolle Förderung des Mietwohnungsbaus sehr begrüßt. Es ist schade, dass die schwarze Haushaltsnull größere Priorität zu genießen scheint, als die konsequente Wohnbauförderung“, bedauert Schick und ergänzt: „Wir fordern die Regierung daher auf, ihre haushalterischen Vorbehalte zu überdenken. Denn der Wohnungsmangel kann auf mittelfristige Sicht den Staat mehr kosten als vier Milliarden Euro.“







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