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30.11.2018 Reform der Grunderwerbsteuer negativ für gesamte Immobilienbranche

Die von den Länderfinanzministern beschlossene Reform der Grunderwerbsteuer macht Share-Deals unattraktiver und wirkt sich negativ auf die gesamte Immobilienbranche aus. Insbesondere die Absenkung der steuerauslösenden Grenze von 95 auf 90 Prozent und die Ausweitung der Haltefristen auf zehn Jahre machen Share Deals für Verkäufer unattraktiver. Dies trifft vor allem jene Akteure, die qua Geschäftsmodell häufig Share Deals machen – etwa Projektentwickler und Immobilienfonds.

Für die gesamte Branche – und vor allem für die Gestaltung von laufenden Deals – ist zudem von großer Bedeutung, wie die Übergangsregelungen aussehen werden. Diese sind derzeit allerdings noch nicht bekannt. Hier ist eine rasche Klärung notwendig, um Rechtssicherheit für Transaktionen zu schaffen.

Die Schaffung eines neuen Ergänzungstatbestands für Kapitalgesellschaften ist für große Konzerne problematisch, die einige Immobilien halten, deren Kerngeschäft aber nicht das Immobiliengeschäft ist. Diese Unternehmen werden bei Umstrukturierungen im Konzern immer wiederkehrend mit Grunderwerbsteuer belastest. Hier ist eine Ausnahmeregelung für alle Unternehmen notwendig, die keine Immobilienunternehmen sind. Derzeit ist allerdings unklar, ob und wie eine solche Regelung kommen wird.

Größere börsennotierte Immobilien-AGs werden bei Änderungen in der Aktionärsstruktur künftig immer wieder mit Grunderwerbsteuer belastet. Die notwendigen Daten, um diese Änderungen zu erfassen, können derzeit faktisch nicht erhoben werden.

Spannend bleibt außerdem die Reaktion des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf die Beschlüsse. Das Ministerium wird die Beschlüsse ausgiebig prüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass es hierzu noch wesentliche Einwände erhebt.

(Kommentar von: Martina Hertwig, Partnerin und Wirtschaftsprüferin bei Baker Tilly und Mitglied des ZIA-Vorstands)








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