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06.12.2018 PRIIPs-Verordnung: ZIA begrüßt Verschiebung

Der Ausschuss Wirtschaft und Währung im Europäischen Parlament (ECON-Ausschuss) hat am Montag beschlossen, den Stichtag für die erstmalige Zurverfügungstellung von Basisinformationsblättern für Wertpapierfonds (UCITS) und Alternative Investmentfonds (AIF) nach der PRIIPs-Verordnung um zwei Jahre auf den 31. Dezember 2021 zu verschieben. Bisher war davon auszugehen, dass Basisinformationsblätter für Fondsprodukte erstmals zum 31. Dezember 2019 zur Verfügung zu stellen sind. Durch die Verschiebung kämen für weitere drei Jahre die wesentlichen Anlegerinformationen (wAI) zum Einsatz. Der ECON-Ausschuss hat über die Verschiebung hinaus auch die Frist für das PRIIPs-Review um ein Jahr auf den 21. Dezember 2019 verlängert.

„Wir haben uns für diese Verschiebung stark gemacht und begrüßen sie ausdrücklich“, sagt Martina Hertwig, Vizepräsidentin und Vorsitzende des Ausschusses Investitionskapital beim ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. „Durch den Zeitgewinn sollte nun eine grundlegende Überarbeitung des Level-2-Regelwerkes angestoßen werden, da sich insbesondere an dieser Stelle erhebliche Schwierigkeiten abgezeichnet haben. Die durch die Europäischen Aufsichtsbehörden im November initiierte Konsultation der Delegierten Verordnung greift an dieser Stelle zu kurz.“

Der ZIA wird mit seinen Mitgliedern ein Muster-PRIIPs-KID (Key Information Document) erarbeiten, das den hohen Anforderungen an den Verbraucherschutz Rechnung trägt.










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