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17.12.2018 Schleswig-Holstein: Recht auf Wohnraum ist keine Lösung

Der schleswig-holsteinische Landtag prüft aktuell zwei Gesetzesentwürfe, die vorsehen, das Recht auf angemessenen Wohnraum in die Landesverfassung aufzunehmen. Einer der Entwürfe stammt von der SPD-Fraktion, der andere von der AfD im Landtag. Der Landesverband Nord des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) spricht sich klar gegen eine solche Verfassungsänderung aus.

Das Recht auf angemessenen Wohnraum wird bereits durch das Grundgesetz sowie die Landesverfassung hinlänglich geregelt. Dies stellt der BFW Landesverband Nord in seiner Stellungnahme zu den Gesetzesentwürfen für den schleswig-holsteinischen Landtag fest. Denn das Grundgesetz sichert jedem Hilfebedürftigen die materiellen Voraussetzungen für ein Existenzminimum zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe unerlässlich sind. Das umfasst auch das Wohnen. Mit dem schleswig-holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz sind darüber hinaus die Bedingungen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum umfassend geregelt.

Auch übersteigt die Forderung von SPD- und AfD-Fraktion die Möglichkeiten des Landes. Denn: Beispielsweise das Bauplanungs- und das Mietrecht fallen in die Zuständigkeit des Bundes. Die angestrebte Verfassungsänderung würde daher den unzutreffenden Eindruck vermitteln, die Schaffung von angemessenem Wohnraum könne allein durch Maßnahmen auf Landesebene erreicht werden.

„Reine Symbolpolitik“

„Die Anträge zur Verfassungsänderung sind reine Symbolpolitik. Sie lösen die Probleme nicht, sondern sind sogar kontraproduktiv, weil sie von den eigentlichen Herausforderungen ablenken“, beurteilt Volker Heins aus dem Vorstand des BFW Landesverbands Nord die Gesetzesentwürfe. „Stattdessen sollten alle Beteiligten auch weiterhin in ihren Bemühungen nicht nachlassen, das Angebot an bezahlbarem und angemessenem Wohnraum weiter zu erhöhen. Durch die angestrebte Änderung der Landesverfassung wird keine einzige Wohnung zusätzlich gebaut werden.“

Der BFW Landesverband Nord schlägt außerdem folgende Maßnahmen auf Landes- wie auf Bundesebene vor, um mehr angemessenen Wohnraum im Land zu schaffen:

- Zusätzliche Baulandbereitstellung durch die Kommunen
- Vereinfachung des Bauordnungsrechts
- Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
- Stärkere Angleichung der Landesbauordnungen
- Senkung der Grunderwerbsteuer
- Sonder-Afa mit realistischen Bauobergrenzen
- Anpassung der linearen Afa an den tatsächlichen Werteverzehr








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