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11.02.2019 Sozialbindung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag nicht zielführend

Immobilienunternehmen können im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau nicht unbefristet zum Angebot von Sozialwohnungen verpflichtet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Urteil bezieht sich auf die Klage einer Wohnungsbaugenossenschaft, die sich gegen eine alte Vertragsvereinbarung mit der Stadt Hannover wehrte.

Dazu Jürgen Michael Schick, IVD-Präsident: „Eine vertragliche Sozialbindung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag ist nicht zielführend – nicht für Wohnungssuchende und nicht für die Eigentümer. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs fordert den Staat mehr denn je dazu auf, jetzt zu handeln und sich um eine nachhaltige Wohnungsbaupolitik zu kümmern. Freilich ist hiermit der Neubau gemeint und nicht das weitere Drehen an der Regulierungsschraube im Sinne einer rigiden Mietenpolitik. Das derzeitige Ringen um den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus kann man sich einfach nicht leisten. Zudem appellieren wir an die Verantwortung auch der Bundesländer.








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