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09.05.2019 Bestellerprinzip hat negative Folgen

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, spricht sich in einer aktuellen Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien gegen das sogenannte Bestellerprinzip aus. Dieses sieht demnach die alleinige Belastung des Verkäufers bei den anfallenden Maklergebühren bei der Vermittlung von Wohneigentum vor. „Der jetzt zur Diskussion stehende Gesetzentwurf könnte zur Folge haben, dass die sodann einseitig anfallenden Maklerkosten vom Verkäufer auf den Verkaufspreis der Immobilie aufgeschlagen werden“, so Klaus-Peter Hesse, Sprecher der Geschäftsführung des ZIA. „Somit wären diese auch weiterhin mittelbar vom Käufer zu tragen.“

In weiten Teilen der Bundesrepublik habe sich die Teilung der Courtage zu einem bewährten Instrument entwickelt, weshalb eine bundesweite Adaption dieses Modell dem Bestellerprinzip vorzuziehen sei. Hiervon abgesehen würde die vorgeschlagene Neuregelung zur Folge haben, dass der Makler ausschließlich dem Verkäufer beratend zur Seite steht. Dieser Aspekt stehe in direktem Widerspruch zum beruflichen Leitbild der Maklerinnen und Makler, die bisher Käufer und Verkäufer gleichberechtigt und in gleicher Weise beraten. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Deckelung der Provision auf zwei Prozent sei darüber hinaus verfassungswidrig. Diese stelle einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit sowie die Vertragsfreiheit dar.

„Der Fokus sollte sich viel mehr auf die seit Jahren staatlich verursachten steigenden Erwerbsnebenkosten wie die Grunderwerbsteuer richten“, sagt Hesse. „Länder und Bund könnten mehrere Fliegen mit einer Klatsche schlagen, wenn sie die Grunderwerbsteuer senken und die Motivation aus dem Länderfinanzausgleich entfernen. So würde man Wohnungskäufe für breitere Kreise erschwinglich machen und den Mietwohnungsmarkt entlasten.“






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