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17.05.2019 Hessen: Umlegbarkeit der Grundsteuer muss erhalten bleiben

Haus & Grund Hessen stellt sich klar gegen Forderungen des hessischen Mieterbundes, nach denen die Grundsteuer nicht mehr auf die Nebenkosten umlegbar sein solle. Die Frage des Mieterbundes, „warum Mieter Kosten tragen sollten, von denen sie letztendlich nichts hätten“, sei zu kurz gedacht und gehe im Ergebnis fehl, sagt Christian Streim, Landesvorsitzender von Haus & Grund Hessen. Es empfehle sich dagegen, insbesondere bei der Tragweite einer derartigen Forderung etwas genauer hinzusehen. Streim: „Die Einnahmen aus der Grundsteuer werden von den Kommunen verwendet, um deren Daseinsvorsorge etwa durch Ausbau und Erhalt von Infrastruktur, den Betrieb der kommunalen Einrichtungen (bspw. Kita, Schulen, Schwimmbäder, Behörden) und weitere Einrichtungen für alle Bürger einer Kommune zu finanzieren. Bei der Grundsteuer handelt es sich also um eine Bürgersteuer. Wenn der DMB - Landesverband Hessen - mit uns darin übereinstimmen sollte, dass es sich auch bei Mietern um Bürger einer Kommune handelt, die von diesen Wohltaten profitieren, dürfte man eigentlich keine zwei Meinungen über diesen Umstand haben“.

Christian Streim warnt davor, „die bereits sehr emotional geführte Debatte beim Thema Grundsteuer unnötig weiter anzuheizen“. Im Übrigen würde eine Streichung der Umlegbarkeit der Grundsteuer dazu führen, dass eine solche als Vermögensteuer anzusehen wäre, welche verfassungsrechtlich kaum haltbar sein dürfte.
Wer Nebenkosten senken wolle, solle sich direkt an die öffentliche Hand wenden. Hier gebe es durch Senkungen bei der Grundsteuer, Mehrwertsteuer, Müllgebühren etc. genügend Spielraum, so abschließend Christian Streim.








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