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06.06.2019 Erlass eines Mietendeckels in Berlin ist Verstoß gegen die Verfassung

Die Einführung eines Mietendeckels durch das Land Berlin wäre verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das die renommierte internationale Rechtsanwaltskanzlei Greenberg Traurig im Auftrag des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg erarbeitet hat. Demnach fehlt dem Berliner Gesetzgeber allein schon die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, heißt es in dem Gutachten. Denn der Bund habe von seiner Gesetzgebungskompetenz bereits erschöpfend Gebrauch gemacht und das Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Berlin ist nicht zuständig. Daher ist die Einführung eines Mietendeckels durch das Land Berlin schon formell verfassungswidrig, so das Gutachten.

„Der öffentlich-rechtliche Mietendeckel – wie auch immer er künftig bezeichnet wird – ist verfassungswidrig und juristisch massiv angreifbar. Unser Rechtsgutachten kommt zu der eindeutigen und klaren Aussage: Berlin hat in dieser Frage keine eigene Gesetzgebungskompetenz. Es bleibt daher zu hoffen, dass der Berliner Senat nicht kurzsichtig aus politischer Opportunität handelt und sehenden Auges ein verfassungswidriges Gesetz durch das Abgeordnetenhaus peitscht. Das würde einem ,verfassungsrechtlichen Voodoo‘ gleichkommen“, sagt Susanne Klabe, die Geschäftsführerin des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg e.V.

Die Kappung der Mieten stellt laut Rechtsgutachten auch eine unverhältnismäßige Beschränkung von Grundrechten, insbesondere eine Verletzung der Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz dar. „Ein Mietendeckel würde unter mehreren Gesichtspunkten gegen das Grundgesetz verstoßen, zumal er massiv in das Eigentumsrecht eingreift“, sagt Geschäftsführerin Susanne Klabe. Der BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg plant daher bereits, seine Mitgliedsunternehmen bei etwaigen rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Berliner Mietendeckel zu unterstützen.







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