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27.06.2019 Grundsteuer C konterkariert kluge Baulandpolitik

Der Immobilienverband IVD lehnt die Grundsteuer C ab, die als Teil des Gesetzespakets zur Grundsteuerreform heute im Bundestag beraten wurde. „Wer glaubt, mittels einer Lenkungsabgabe Bauland mobilisieren zu können, der irrt. In den 60er Jahren ist der Versuch schon einmal gescheitert. Das Gesetz ist sehr schnell wieder aufgehoben worden, weil es nicht die erhoffte Wirkung hatte. Eine Grundsteuer C ist nicht geeignet, Bauland zu mobilisieren, und würde den Neubau von Wohnungen lediglich verteuern“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, im Anschluss an die Bundestagsdebatte.

Unterstellung von Spekulationsabsichten falscher Ansatz

Die der Grundsteuer C zugrundeliegende Annahme, dass Eigentümer mit der Bebauung aus spekulativen Gründen warten, teilt der IVD ausdrücklich nicht. Eine Umfrage des IVD unter 6.000 Immobilienunternehmen ergab, dass überwiegend andere Gründe ausschlaggebend sind. Als wichtigstes Motiv wurde die Bevorratung zur späteren Selbstnutzung genannt (62 Prozent). Dies betrifft vor allem kleine, im Familienbesitz befindliche Grundstücke. Als weitere Gründe wurden Probleme bei der Baurechtsbeschaffung (40 Prozent) sowie Erbstreitigkeiten (39,5 Prozent) genannt. Die Erwartung von Wertsteigerungen nannte lediglich ein Drittel der Befragten als Motiv für die Nichtbebauung von Grundstücken. Außerdem lassen sich viele Bauvorhaben wegen der knappen Baukapazitäten derzeit nicht zeitnah verwirklichen.

Grundsteuer C wirkungslos und verfassungswidrig

Als Lenkungsinstrument ist die Grundsteuer C laut IVD völlig ungeeignet. Unternehmen, die beabsichtigen, zukünftige Wertsteigerungen von Bauland zu realisieren, würden die Steuern bei einem Verkauf auf den Kaufpreis aufschlagen. Statt Bauland zu mobilisieren, würde die Grundsteuer C zu einer Steigerung der ohnehin schon hohen Bodenpreise führen. Würde der Steuerbetrag so hoch angesetzt, dass zukünftige Wertsteigerungen tatsächlich abgeschöpft werden, würde es sich nicht mehr um eine Steuer im Sinne des Grundgesetzes handeln, sondern um eine Abschöpfung der Wertsteigerung. „Wie man es auch dreht und wendet, die Grundsteuer C wäre verfassungswidrig. Erfüllt sie nicht den erstrebten Lenkungszweck, verstößt sie gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Schöpft sie die möglichen Wertsteigerungen konsequent ab, dann fehlt ihr die juristische Grundlage“, kritisiert Schick.

Kluge Baulandpolitik notwendig

Der IVD fordert die Bundesregierung dagegen auf, das Baulandangebot zu erweitern. So sollte der Bund Länder und Kommunen aktiv bei der Ausweisung von Bauland unterstützen und dafür materielle Anreize gewähren. Im Koalitionsvertrag ist beispielsweise angedacht, beschleunigte Verfahren für den Wohnungsbau weiterzuentwickeln. Auch eine bessere Abstimmung von Bauplanungsrecht, immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und dem Naturschutzrecht könnte helfen. Schick weist zudem darauf hin, dass es bislang keinerlei systematische Erfassung von bebaubaren Flächen gibt. Dazu Schick: „Bevor Eigentümer für ein vermeintliches Fehlverhalten in Haft genommen werden, sollten die staatlichen Behörden sich erstmal Gewissheit über das Baulandpotenzial verschaffen. Es gibt nämlich bislang keine flächendeckenden Baulückenkataster.“ Auch sollten Nachverdichtungen und Dachaufstockungen erleichtert werden.







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