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01.07.2019 BFW begrüßt Sonderabschreibung als zusätzliches Instrument

„In Zeiten des Wohnraummangels müssen alle Investoren angesprochen werden. Die Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau ist schon lange überfällig. Deshalb ist es gutes Signal, dass sich die Länder heute im Bundesrat auf die Sonder-AfA geeinigt haben und die Hängepartie ein Ende hat. Klar ist aber auch: Das kann nur ein Baustein sein. Das gesamte Haus steht noch lange nicht“, sagte Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes, zum Beschluss des Bundesrates. Das Ländergremium hatte heute einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt. Die Vorlage war Ende 2018 kurzfristig abgesetzt worden.

Mit der Sonder-AfA können private Investoren vier Jahre lang fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer abzuschreiben. Dabei dürfen Herstellungskosten von 2.000 EUR/qm Wohnfläche geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Vergünstigung für die Sonder-Afa ist, dass die Herstellungs- und Anschaffungskosten 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen.

Starre Fördergrenzen als Hemmnis

„Hier liegt die Crux bei der Sonderabschreibung“, warnte Ibel: Die Fördergrenze von 3.000 Euro/qm Wohnfläche wird gerade in den Ballungszentren nicht ausreichen, um neue Wohnungen im günstigen Mietsegment zu bauen. Während der Verzögerung im Bundesrat sind die Baukosten weiter gestiegen. Die starre Baukostenobergrenze von 3.000 EUR pro Quadratmeter ist ein immer größeres Hemmnis. Hier wünschen wir uns eine schnelle Evaluation!“ Dabei verwies Ibel auf die Hürden, die das Bauen in Ballungsgebieten besonders verteuern. Dazu zählen notwendige Lärmschutzmaßnahmen, Tiefgaragen in innerstädtischen Lagen und erhöhte Schwierigkeiten bei der Erschließung von Grundstücken und der Nutzung von Baulücken. Hinzu kommen die rasant steigenden Bau- und Baustoffkosten: So sind die Preise für den Neubau von Wohngebäuden zB in Bayern in zwölf Monaten um fünf Prozent angestiegen.

Erhöhung der linearen AfA dringend notwendig

Ibel warnte: "Spätestens, wenn die Sonderabschreibung Ende 2021 ausläuft, muss die lineare Abschreibung auf den realistischen Wert von mindesten 3 Prozent angehoben. Sonst droht ein weiterer Rückgang der Investitionen in den Wohnungsneubau. Nur so können auch in den Schwarmstädten genügend bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen!"







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