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26.08.2019 Mietpreisbremse – Symptomatische Behandlung der Wohnungsnot

Mit Beschluss vom 18.07.2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Mietpreisbremse für verfassungsmäßig erklärt. Die Bundesregierung fühlt sich bestätigt. Schon zwei Tage vorher erklärte die Regierung im sogenannten Wohnpaket, die Mietpreisbremse um 5 Jahre verlängern zu wollen. Eine gleichzeitige Förderung von Wohnungsneubau lässt das Wohnpaket der Regierung jedoch kaum erkennen. Inzwischen werden auch auf Landesebene immer neue Vorschläge für gesetzliche Eingriffe in den Immobilienmarkt vorgebracht, die kaum dazu beitragen, das Kernproblem des Wohnraummangels zu beheben.

Sorgte bereits der Vorschlag eines Mietendeckels zur Einführung einer generellen Mietobergrenze in Berlin für berechtigte Kritik, geht auch die Initiative des Berliner Senats zur Einführung einer Mietpreisbremse für Gewerberäume an der Problematik vorbei. Während ein landesrechtlicher Mietendeckel bereits verfassungsrechtlich unzulässig sein dürfte, würden solche eingreifenden Maßnahmen mögliche Bauherren abschrecken und damit die Schaffung neuen Wohnraums letztlich nur weiter behindern. Folge wäre zudem eine weitere Abnahme von Instandhaltungen und -setzungen durch Vermieter, da eine Kostendeckung durch die gesunkenen Mieteinnahmen kaum vorstellbar ist.

Zwangsläufig werden auch Vermieter versuchen, die Regelungen zum Mietendeckel zu umgehen. Vermieter könnten verstärkt auf andere Vermietungsmodelle wie etwa die Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch setzen. Derartige Mietverhältnisse sind von der Mietpreisbremse und Mietendeckeln ausgenommen. Neuer Wohnraum wird dadurch wieder nicht geschaffen und den Mietern wird dauerhaftes Wohnen in einer erschwinglichen Wohnung zusätzlich erschwert.

Uwe Bethge, Rechtsanwalt und Notar bei der auf Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei bethge | immobilienanwälte.steuerberater.notar.: „Zu befürchten ist, dass der bisherige Kurs der Politik auf Bundes- wie Länderebene, dem Wohnraummangel nur durch Regulierung des Marktes - insbesondere der Mieten selbst - zu begegnen, fortgesetzt und letztlich scheitern wird. Naturgemäß sagt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nichts darüber, ob nicht andere Maßnahmen - nämlich stimulierende, statt interventionistische - tatsächlich viel geeigneter wären. Es stünden weitaus zielführendere Mittel offen. Wichtige Reformen des öffentlichen Baurechts zur Förderung von Wohnungsneubau wären effektiver, um der erhöhten Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. In diesem Bereich besteht nach wie vor ein erhöhter Handlungsbedarf.“

Erst Ende 2019 soll ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches vorgelegt werden. Geplant ist außerdem die Bereitstellung von mehr und günstigeren Baugrundstücken. Auf den ersten Blick begrüßenswert. Wir dürfen jedoch gespannt sein auf die Umsetzung der Bundesregierung.

„Insbesondere durch eine Erleichterung von Baugenehmigungsverfahren und Senkung der Baunebenkosten ließe sich Wohnungsneubau zeitnah fördern“, erläutert Bethge. Auch eine schnellere Erschließung von neuem Bauland und eine geringere Grunderwerbsteuer würden den Wohnungsneubau und -erwerb spürbar erleichtern. „Denn: Will der Gesetzgeber Wohnungsnot verhindern, muss er auch die Voraussetzungen für neuen Wohnraum schaffen“, betont Bethge.

„Neue Bauvorhaben werden erheblich durch politische Hürden und die lange Dauer der Genehmigungsverfahren erschwert, so dass potenzielle Bauherren abgeschreckt werden“, so Bethge weiter. Den Bauaufsichtsbehörden mangele es oft an ausreichendem Personal, was zu immer längeren Bearbeitungszeiten führe. So werden angekündigte neue Stellen im Bauamt der Landeshauptstadt Hannover beispielsweise sehr langsam besetzt. „Das Bauamt Hannover zeigt symptomatisch, wie es auch in anderen Bauämtern aussieht.“ Ein kurzfristiger Anstieg der Genehmigungsverfahren dürfte daher nicht zu erwarten sein.






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