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28.08.2019 Wohnungseigentumsgesetz soll umfassend reformiert werden

Die Bund-Länder-AG zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes hat gestern ihren mit Spannung erwarteten Abschlussbericht vorgelegt. Sie empfiehlt darin umfassende Änderungen des Gesetzes und spricht sich unter anderem für eine Stärkung einerseits des Verbandes der Wohnungseigentümer und anderseits der Verwalter aus. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt zwar grundsätzlich einen umfassenden Ansatz der Reform mit dem Ziel, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in Wohnungseigentumsanlagen zu modernisieren, Sanierungsstaus entgegenzuwirken und den Wert des Eigentums besser zu erhalten. Den Bericht, der auf den ersten überschlägigen Blick viel Diskussionsbedarf hervorruft, wird WiE nun aber detailliert prüfen und sich näher dazu positionieren - aus der Sicht und im Interesse der Wohnungseigentümer/innen.

Für die große Gruppe der Wohnungseigentümer, der nahezu 25 % aller Wohnungen in Deutschland gehört, ist die WEGesetz-Reform von eminenter Wichtigkeit. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1951. Seither gab es erst ein ‚Reförmchen‘ und eine größere Reform, obwohl sich der Wohnungssektor gravierend verändert hat. „Der Novellierungsstau ist nach 67 Jahren Stagnation erheblich", sagt WiE-Vorstand Gabriele Heinrich. Fehlende gesetzliche Vorgaben sind wesentliche Ursachen für fehlerhafte Jahresabrechnungen, fehlerhafte Teilungserklärungen, umwegige und kostenträchtige Rechtswege, unzureichenden Vermögensschutz, fehlende Kontroll- und Auskunftsregelungen für Wohnungseigentümer und Weiteres. Die Eigentümer der rund 10 Mio. Wohnungen bundesweit sind von solchen Problemen betroffen und hoffen auf Lösungen durch die Reform.

Als Verbraucherschutzverband und Interessensvertreter der Wohnungseigentümer hat WiE bereits viele Vorschläge vorgelegt für effektivere Eigentümerversammlungen, für die Konkretisierung der Beiratstätigkeit, für Vorgaben zur Jahresabrechnung und zum Vorgehen bei umfassenden Sanierungen. Darüber hinaus fordert WiE mehr Informations- und Auskunftsrechte sowie Mitwirkungsmöglichkeiten für die Wohnungseigentümer, um deren Eigentum es geht und die alle Maßnahmen tragen und bezahlen. Den gewerblich tätigen Verwaltungen ist eine angemessene Verantwortung sowie Haftung bei Kompetenzüberschreitungen und Pflichtverletzungen aufzuerlegen. Können Wohnungseigentümer die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft besser planen und kontrollieren, ist dies auch im Sinne der Mieter, denn es hält die Nebenkosten stabil oder senkt sie und macht das Wohnen erschwinglicher. Heinrich: „Inwieweit die Vorschläge der Bund-Länder-AG mit unseren Vorstellungen übereinstimmen, werden wir jetzt genau prüfen, mit den Stimmen der Eigentümer abgleichen und in öffentlichen Veranstaltungen diskutieren.“

Zu einer ersten WiE-Podiumsdiskussion am 24. September in Berlin mit Vertretern aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der Politik sind alle Interessierten herzlich eingeladen (Details unter www.wohnungseigentumsgesetz.org). Wohnungseigentümer finden dort auch den Link zum Abschlussbericht der Bund-Länder-AG, zu vorangegangenen Diskussionsentwürfen zur Reform mit den Stellungnahmen von Verbänden, die Beurteilung der Forderungen aus Verbrauchersicht und viele Hintergrundinformationen. Zudem ist die noch offene WiE-Umfrage zu den Wünschen der Wohnungseigentümer an ‚ihr“ neues Gesetz über die WiE-Website erreichbar (www.wohnen-im-eigentum.de/wegesetz-umfrage). Je mehr Wohnungseigentümer sich an der Umfrage beteiligen, umso mehr Gewicht werden ihre Positionen haben. Deshalb appelliert WiE an alle Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, mitzumachen und die Umfrage noch weiter zu verbreiten.







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