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30.08.2019 Mietendeckel bleibt verfassungswidrig

Der Berliner Senat hat sich auf einen Entwurf für den Mietendeckel geeinigt. Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD: „Dass es jetzt zu ‚Nachbesserungen‘ beim Mietendeckel kommt, gehört zur offenkundigen Taktik der Berliner Landesregierung. Auf die völlig radikalen Vorschläge von Bausenatorin Lompscher folgen nun ein paar Modifizierungen, damit das rechtswidrige Vorhaben etwas harmloser wirkt. Aber es bleibt dabei: Es ist ein verfassungswidriges Instrument. Leider haben alle drei Parteien nur das ‚Wie‘ des Mietendeckels verhandelt, aber nicht das ‚Ob‘. Wer Mieten einfriert, mit oder ohne Inflationsklausel, und wer Mieten absenken will, schadet den Mietern und streut der Bevölkerung Sand in die Augen. Vermieter werden nun noch genauer hinschauen, wen sie als zukünftige Mieter akzeptieren.

Einkommensstarke Haushalte werden hier im Vorteil sein. Unabhängig von alledem bleibt es wie gesagt dabei, dass das Land Berlin keine Gesetzgebungskompetenz hat. Diese Hürde wird der Landesgesetzgeber niemals nehmen können, auch wenn er einen scheinbar noch so gerechten Kompromiss präsentiert. Auf Bundesebene sollten sich die Parteien nicht blenden lassen und an ihrem Vorhaben festhalten, ein Normenkontrollverfahren anzustreben. Nur so kann dieser Irrsinn beendet werden. Schon heute fabulieren Teile des Senats, dass das rechtswidrige Instrument nicht nur fünf Jahre gelten soll, sondern womöglich noch länger, und entlarven damit ihr Handeln.“






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