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17.09.2019 Mietpreisbremse: Verfassungskonform und trotzdem absolut falsch!

Dr. Wulff Aengevelt
Der August 2019 wird unzähligen Wohnungsvermietern nachhaltig im Gedächtnis bleiben: Am 18.08. einigt sich zunächst die große Koalition auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2025 verbunden mit der nun zusätzlichen Möglichkeit für Mieter, zu viel gezahlte Miete bis zu 30 Monaten rückwirkend zurückzuverlangen. Zwei Tage später erhält die Mietpreisbremse dann noch die höchsten “Weihen“ durch das Bundesverfassungsgericht mit der Begründung, dass die Regulierung der Miethöhe durch die Mietpreisbremse zwar in das Eigentum von Vermietern eingreife, dies aber gerechtfertigt sei, weil es im öffentlichen Interesse liege, dass wirtschaftlich weniger leistungsfähige Mieter nicht aus stark nachgefragten Stadtteilen verdrängt werden. Zudem sei die Beschränkung der Miethöhe Vermietern - egal, ob private oder gewerbliche - zumutbar.

Wer glaubt, für Mieter würde es jetzt insbesondere in Wachstumszentren und prosperierenden Städten mit (zu) knappem Wohnungsangebot leichter, eine günstige Mietwohnung zu finden, irrt gewaltig: Denn die Mietpreisbremse baut keine einzige neue Wohnung - genauso wenig wie das Bestellerprinzip, Enteignung, kommunale Vorkaufsrechte oder der in Berlin und anderen Metropolen geplante Mietendeckel! Die Folge ist vielmehr ein deutlicher Investitionsrückgang, und zwar sowohl in den Wohnungsneubau als auch in die Bestandsanierung. Denn selbst, wenn Neubauwohnungen und umfassend sanierte Wohnungen - bisher noch - von der Mietpreisbremse ausgenommen sind: Die schlagartig eintretende große Verunsicherung von Vermietern, Investoren und Projektentwicklern ist nachhaltig. Zumal nicht absehbar ist, welche Regulierungen noch auf die Tagesordnung kommen.

Und wie aus konsequent noch weiter fortschreitenden Angebotsverknappungen ein vermehrtes und günstigeres Wohnungsangebot entstehen soll, das gleicht der Suche nach dem Stein der Weisen.

Wer zudem wissen will, welche Folgen die geplanten Maßnahmen für den Wohnungsbestand hätten, muss sich nur Fotos großer Teile Ostberlins und anderer ostdeutscher Städte um 1990 anschauen, falls er keine eigenen Erfahrungen mit rigider staatlicher Wohnungs- und Mietenpolitik hätte.

Statt endlich einzusehen, dass erschwingliches Wohnen für breite Mieter- und Käuferkreise allein durch nachhaltig konsequente Erhöhung des räumlich bedarfs- und vor allem einkommensgerechten Angebotes möglich wird, und für den Wohnungsmarkt sozialverträgliche Rahmenbedingungen zu schaffen, betreibt die öffentliche Hand Ideologie.

Den wirtschaftlich schwächer gestellten Mietern und kaufwilligen Schwellenhaushalten erweist man jedenfalls einen echten Bärendienst, genau wie den Kommunen “mit angespannten Wohnungsmärkten“. Denn nur mit einem angebotsbreiten mieter- und käuferfreundlichen Wohnungsmarkt gelingt es, die Zuwanderung dringend benötigter Facharbeitskräfte sicherzustellen. Ansonsten kommt es zur Abwanderung ins Umland. In einer Stadt arbeiten und ihre teure Infrastruktur nutzen, indessen im Umland Steuern zahlen – daraus ergibt sich zumal auch eingedenk komplexer Pendlerproblematiken keine win-win-Situation!

Deshalb: Schluss mit der populistischen Irreführung von Wählern und Konsumenten! Was stattdessen in unseren Wachstumsregionen dringendst benötigt wird, sind nachhaltig wohnbaufördernde Maßnahmen, wohnungsbaubeschleunigendes Planungs- und Baurecht etc. Dazu zählt z.B. die bauverpflichtete Bereitstellung von betont günstigem Wohnbauland mit Festlegung der Mieter-/Käufergruppen und Miet-/Kaufpreisspannen und mit temporär begrenzten zielgruppenspezifisch und/oder regional bzw. fertigstellungsdifferenziert erhöhten Abschreibungs-möglichkeiten seitens der öffentlichen Hand. Kurz: Fördern statt bremsen!

(Statement von Dr. Wulff Aengevelt, AENGEVELT IMMOBILIEN GmbH & Co. KG)







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