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19.09.2019 Ein Jahr nach dem Wohngipfel: Ernüchternde Bilanz beim Wohnungsbau

Fast genau ein Jahr nach dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt am 21. September 2018 zieht der Immobilienverband IVD eine ernüchternde Bilanz. „Das dringlichste Ziel des Wohngipfels, den Bau bezahlbaren Wohnraums merklich zu stimulieren, wurde nicht erreicht. Das belegen die aktuellen Baugenehmigungszahlen. Die größten ‚Fortschritte‘ wurden stattdessen in der Weiterentwicklung des mietrechtlichen Rahmens gemacht. Damit erhöht die Bundesregierung den Druck auf dem Wohnungsmarkt, statt ihn vermeintlich zu senken. Eine politische Kehrtwende muss jetzt kommen“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD.

Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilt, wurden zwischen Januar und Juli dieses Jahres Baugenehmigungen für insgesamt 196.400 Wohnungen erteilt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist die Anzahl der Neubaugenehmigungen damit um 3,4 Prozent gesunken, bei Mehrfamilienhäusern sogar um 4,1 Prozent.

„Die praktische Umsetzung vieler auf dem Wohngipfel beschlossenen Maßnahmen, die Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren beschleunigen sollten, steht noch aus. Bei der Mobilisierung von Bauland sind wir bisher trotz Kommission noch keinen effektiven Schritt weitergekommen. Die Harmonisierung des Bauordnungsrechts zwischen den Bundesländern ist weiterhin eine große Baustelle“, erklärt Schick.

Lediglich das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus (Sonder-AfA) sei bisher auf den Weg gebracht. Doch ist es seit Zustimmung des Bundesrats Ende Juni dieses Jahres noch nicht in Kraft getreten. Schick: „Die Sonder-Afa ist angesichts der steigenden Baukosten eigentlich jetzt schon wieder überholt. Für einen wirklich und nachhaltig wirksamen Impuls beim bezahlbaren Wohnungsbau müsste die lineare Abschreibung auf mindestens drei, besser sogar vier Prozent angehoben werden.“

Dagegen sei das auf dem Wohngipfel beschlossene Mieterschutzgesetz fristgerecht zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die ebenfalls im Wohnpaket vorgesehene Erweiterung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre ist gestern vom Bundeskabinett beschlossen worden.






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