News RSS-Feed

09.10.2019 Maklerberuf: Regulierung nicht ohne Professionalisierung

Das Bundeskabinett befasst sich in seiner heutigen Sitzung unter anderem mit den Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Maklerkosten beim Immobilienverkauf und zur Verlängerung der Mietpreisbremse.

Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD: „Die Mietpreisbremse ist völlig unpraktikabel und erfüllt nicht ansatzweise ihr von der Politik bestimmtes Ziel. Die Mietpreisbremse war ursprünglich als kurzfristige Maßnahme gedacht, um den Ländern Luft zu verschaffen, ihren eigenen sozialen Wohnungsbau voranzutreiben. Diese Gelegenheit wurde größtenteils nicht genutzt. Zum Dank gibt’s nun ihre Verlängerung. Es bleibt dabei: Sie ist überflüssig, weil mit ihr keine einzige neue Wohnung geschaffen wird. Aber genau die sind dringend erforderlich in den angespannten Wohnungsmärkten.“

Zur geplanten Neuregelung bei der Maklerprovision sagt der IVD-Präsident: „Das Bundeskabinett beschließt ein Modell, das die Realität in Deutschland abbildet. In 75 Prozent des Marktes wird die Gesamtprovision zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Die Doppeltätigkeit soll nun zum gesetzlichen Leitbild werden, was der originären Aufgabe des Immobilienmaklers, neutral zwischen den Parteien zu vermitteln, gerecht wird. Dennoch liefert der vorliegende Gesetzentwurf keine überzeugende Rechtfertigung des Eingriffes in die Vertragsfreiheit von Maklern, Verkäufern und Käufern.“

Der IVD hält es stattdessen für unverzichtbar, angesichts steigender Anforderungen an den Maklerberuf auch die Hürden zum Berufszugang anzuheben. „Wir brauchen einen gesetzlich verankerten Sachkundenachweis für Makler - nur so lässt sich der Verbraucherschutz gewährleisten, den der Gesetzgeber mit der Regulierung der Verteilung der Maklerkosten anstrebt“, so Schick.







Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!