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13.11.2019 Städtebauförderung: Mittel gezielter einsetzen und Ankerstädte stärken

In der heutigen Anhörung im Bauausschuss des Deutschen Bundestags zur Städtebauförderung fordert der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, die vorhandenen Mittel aus diesem Instrument zielgerichteter einzusetzen. Insbesondere brauche es eine neue Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe ‚Ländliche Räume‘, die die Mittelstädte als zentrale Wohn-, Handels- und Kommunikationsstandorte mit Ausstrahlwirkung auf ihr Umland in den Fokus stellt. „Wir müssen unsere polyzentrische Struktur in Deutschland nutzen und unsere Städte und Ortskerne durch die Städtebauförderung revitalisieren“, sagt Rolf Buch, ZIA-Vizepräsident und Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Wohnen. „So kann der positive Einfluss von Ankerstädten auf ihr Umland und die jeweilige Region gestärkt werden.“

Private Eigentümer einbeziehen – Fokus auch auf Wirtschaftsimmobilien

Hilfreich bei der effektiven Ausgestaltung der Städtebauförderung sei auch die stärkere Einbeziehung privater Eigentümer beziehungsweise die Beteiligung am Quartiersmanagement. „Wir sehen, dass Kommunen und Kooperationen stärker von der Förderung profitieren, wenn sie private Akteure einbinden“, sagt Buch. „Bereits jetzt leistet die Immobilienwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Städte und Gemeinden. Eine zeitgemäße Quartiersentwicklung ist eine Herausforderung, die wir nur gemeinsam stemmen können.“ Die Städtebauförderung sei ein zentrales Instrument für eine ganzheitliche und nachhaltige Stadtentwicklung. Der Fokus dürfe sich aber dabei nicht allein auf das Wohnen richten. „Wir brauchen starke Städte und Gemeinden, die sich als moderne, nachhaltige und vielfältige Standorte für Wirtschafts- und Wohnimmobilien auszeichnen,“ sagt Buch.

Kommunen unterstützen

Ein Teil der Kommunen, die nur über eingeschränkte Mittel oder unter Haushaltsvorbehalt stehen, profitieren bisher zu wenig von der Städtebauförderung. Hier müsse ein Absenken der Eigenanteile möglich sein. In einigen Kommunalverwaltungen fehle es zudem an einer ausreichenden personellen Ausstattung. Aber nur wenn diese vorhanden sei, könne das Programm adäquat umgesetzt werden. Die Inanspruchnahme von Leistungen auf Zeit durch Dritte diene auch der Beschleunigung und der Qualitätssicherung.

Überarbeitung bestehender rechtlicher Normen

Um eine darüber hinaus gehende Vereinfachung der Anforderungen in der Städtebauförderung zu erreichen, spricht sich der ZIA zudem für eine Überarbeitung der bestehenden rechtlichen Normen und Regelungen aus. „Bei der Erstellung der Verwaltungsvereinbarung und der Länder-Förderrichtlinien zur Städtebauförderung sollte auf eine erhebliche Vereinfachung der Anmeldungs- und Abrechnungsprozesse gedrängt werden“, so Buch. „Dies reicht von der einfacheren Antragsstellung über die Verlängerung von Betrachtungszeiträumen bis hin zur Verzahnung von Prozessen der Städtebauförderung mit der Haushaltsplanung.“









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