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27.11.2019 Bundesregierung gegen vorgezogene Änderungen am WEG

Die Bundesregierung spricht sich in ihrer Stellungnahme (BT-Drs. 19/15085) gegen vorgezogene Änderungen am Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aus, die der Bundesrat jüngst in einem entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen hat. Wie auch der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland), der sich seit Jahren für eine umfassende Novellierung des WEG einsetzt, kritisiert sie eine Reform in Teilschritten.

„Die Bundesregierung beabsichtigt […], weitergehende Vorschläge zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vorzulegen, die weit über den Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs des Bundesrates hinausgehen. Vorgesehen sind auch Änderungen in weiteren Bereichen des Wohnungseigentumsgesetzes. Diese umfassenden Reformvorschläge sind mit dem thematisch begrenzten Gegenstand des Gesetzentwurfs des Bundesrates nicht kompatibel. Es ist kaum möglich, einzelne Maßnahmen gesondert zu regeln in der Hoffnung, dass sich die Vorschriften später in eine Gesamtreform einpassen ließen.” So heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrats, mit dem dieser die E-Mobilität fördern will.

„Vorgezogene Änderungen am WEG, um die E-Mobilität zu fördern, würden letztlich nur dazu führen, dass die geänderten Paragrafen bereits wieder überarbeitet werden müssten, bevor die Tinte auf der Novelle getrocknet ist. Darauf haben wir hingewiesen, seitdem Bayern und Baden-Württemberg ihre Bundesratsanträge zur Förderung der E-Mobilität eingebracht haben. Die Bundesregierung macht in ihrer Stellungnahme zu Recht deutlich, dass entsprechende Maßnahmen nur zu neuer Rechtsunsicherheit für Verbraucher führen würden”, begrüßt VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler die klaren Worte der Bundesregierung.

Aus Sicht des Spitzenverbands der Immobilienverwalter besteht derzeit keine Eilbedürftigkeit bei der Anpassung der entsprechenden Paragrafen des WEG. „Die Bundesregierung hat einmal mehr deutlich gemacht, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf für die zwingend erforderliche umfängliche Reform des WEG vorlegen wird. Dieser wird neben Regelungen zur E-Mobilität auch den Änderungsbedarf für altersgerechte Umbaumaßnahmen, energetische Sanierungen und zum Einbruchsschutz berücksichtigen. Daher wäre es unverantwortlich, jetzt Einzelreformen überstürzt zu erzwingen”, betont Kaßler abschließend.






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