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23.03.2020 Wohngeld vereinfachen, anstatt Mietzahlungen auszusetzen

Verweigerung der Mietzahlung über Monate, Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter bis September 2022: Dies sieht eine Gesetzesvorlage, die am 23.03.2020 von den Ministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft beschlossen werden soll, vor. Was sich sozial anhört, könnte fatale Folgen für den Wohnungsbau sowie die Beschäftigten und die Unternehmen der Wohnungsbranche haben, sagt der Landesverband Nord des Bundesverbands der Freien Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW).

Laut Gesetzesentwurf vom 20.03.2020 sollen Personen, die ihre Miete infolge der Corona-Krise nicht aufbringen können, deren Zahlung für sechs Monate verweigern dürfen. Bis September 2022 sollen Vermieter die betroffenen Mietverhältnisse aufgrund dieser entgangenen Zahlungen nicht kündigen können.

Dazu Sönke Struck, Vorstandsvorsitzender des BFW Landesverbands Nord: „Der BFW vertritt die mittelständische, private Wohnungswirtschaft. Unsere Mitgliedsunternehmen sind sich ihrer sozialen Verantwortung voll und ganz bewusst. Wir werden niemandem die Wohnung kündigen, weil er aufgrund von Corona vorübergehend die Miete nicht aufbringen kann. Aber: Was die Bundesregierung jetzt plant, würde bedeuten, die finanziellen Folgen der Corona-Krise einseitig auf die Seite der Vermieter abzuwälzen. Das betrifft Wohnungsunternehmen und Genossenschaften ebenso wie Kleinvermieter, die auf die Einnahmen angewiesen sind.

Die Immobilienwirtschaft beschäftigt jeden zehnten Arbeitnehmer in Deutschland. Die geplante Gesetzesänderung würde die Branche hart treffen: Die Unternehmen müssten ihre Investitionen deutlich zurückfahren – sowohl in die Instandhaltung und die Modernisierung wie in den Neubau. Es kann nicht sein, dass andere betroffene Branchen – wie die Luftfahrt – Hilfen erhalten, aber andererseits die Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft noch verschärft werden. Auch sind die Zeiträume, in denen die Maßnahmen gelten sollen, unnötig lang gewählt. Warum soll ein Kündigungsmoratorium aufgrund von Corona für anderthalb Jahre gelten? Das sendet ein fatales Signal in Richtung der Wirtschaft.

Wir empfehlen, dass betroffene Mieterinnen und Mieter ihre Vermieter frühzeitig ansprechen, um gemeinsam eine Lösung zu finden, da jeder Einzelfall individuell zu betrachten ist. Dann kann man darüber sprechen, ob die Miete gestundet wird oder eine vorübergehende Reduzierung in Betracht kommt. In vielen Fällen können die Betroffenen auch Wohngeld beantragen. Der BFW spricht sich klar dafür aus, die Anträge hierfür zu vereinfachen, damit die Betroffenen schnell Hilfe erhalten."

Auch der BFW Bundesverband bezog in einer Pressemitteilung vom 22.03.2020 klar Stellung gegen die Gesetzesänderung in der angedachten Form. „Die richtige Maxime der Bundesregierung ,Was immer es braucht‘ muss schon ganz vorne bei den Zahlungsströmen ansetzen! Die Betroffenen brauchen reale finanzielle Unterstützung. Gerade mit Blick auf die Zeit nach der Pandemie gilt es jetzt, zielgenau zu helfen, ohne das wirtschaftliche Risiko allein auf den Vermieter zu übertragen und eine wirtschaftliche Kettenreaktion auszulösen“, sagt Andreas Ibel, der BFW-Bundesvorsitzende.

Der BFW fordert deshalb folgende Änderungen des Gesetzesentwurfs:

• Ein Kündigungsausschluss muss die Bemühung des Mieters um die bereitstehenden staatlichen Hilfen wie das Wohngeld voraussetzen.
• Der corona-bedingte Einkommensverlust muss vom Mieter nachgewiesen werden. Die Miete wird anteilig dem Einkommensverlust bis zur Gewährung von staatlicher Hilfe gestundet.
• Das Kündigungsmoratorium sollte zeitlich enger begrenzt werden.
• Darüber hinaus ist es dringend geboten, den Zugang zum Wohngeld zu vereinfachen und zu digitalisieren. Aufgrund der oft langwierigen Antragsbewilligung sollte das Wohngeld als Vorschuss geleistet werden.

Die Pressemitteilung des BFW Bundesverbands steht hier zum Download bereit.
BFW Landesverband Nord e.V.







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