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26.03.2020 Insolvenz geht in Quarantäne – Bundestag vergisst Gewerbevermieter

Der Deutsche Bundestag hat gestern ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem negative wirtschaftliche Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie abgemildert werden sollen. Neben der Tatsache, dass Vermieter Mietverträge über Wohn- und Gewerberäume aufgrund von coronabedingten Zahlungsrückständen nicht kündigen dürfen, sieht das Gesetz vor, die Insolvenzantragspflicht und das damit verbundene Zahlungsverbot an Gläubiger bis zum 30. September 2020 auszusetzen.

Esfandiar Khorrami, Rechtsanwalt und Partner bei Bottermann Khorrami LLP, erklärt dazu: „Einerseits ist das Aussetzen der Insolvenzantragspflichten hilfreich, um Zeit zu gewinnen und damit die einzelnen Unternehmen handlungsfähig bleiben. Genauso wichtig ist aber, dass das Geld aus dem Stabilisierungsfonds, schnell und in ausreichender Höhe dort ankommt, wo es am dringendsten gebraucht wird. Allerdings sieht das Gesetzespaket keine geeigneten Schutzmaßnahmen für Vermieter vor, die durch Kündigungsverbote und die Stundung von Mieten Gefahr laufen, selbst in wirtschaftliche Schieflage zu geraten.“

Mit den vom Bundestag verabschiedeten Maßnahmen des Corona-Pakets, denen am Freitag noch der Bundesrat zustimmen muss, sollen Unternehmen und Mieter von Wohn- und Gewerberäumen geschützt werden, die aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie vorübergehend zahlungsunfähig sind.

„Auch Vermieter werden die Auswirkungen der Corona-Krise deutlich zu spüren bekommen: durch Einnahmeausfälle, höhere Leerstandsquoten und möglicherweise schwierigere Neuvertragsverhandlungen mit Gewerbemietern. Mit den weitreichenden Einschränkungen auf Vermieterseite stehen Eigentümern schwierige Zeiten bevor. Viele werden in dieser Situation und bei Ausfall laufender Mieteinnahmen ihre eigenen Verbindlichkeiten möglicherweise nicht mehr erfüllen können“, führt Khorrami weiter aus.

Uwe Bottermann, Rechtsanwalt und Partner bei Bottermann Khorrami LLP, ergänzt: „Das wird besonders hart private Vermieter treffen, die Immobilieneigentum zur Altersvorsorge erworben haben. Zumal säumige Mieter, die sich auf die Corona-Pandemie berufen, bis Juni 2022 Zeit haben, offene Mietzahlungen auszugleichen. Dagegen können Eigentümer und Vermieter ihre Zahlungsverpflichtungen wie beispielsweise Kreditzinsen oder laufende Versorgerkosten nicht stunden.“ Und Bottermann ergänzt: „So gut das Gesetz auch gemeint ist, so besteht doch die Gefahr, dass durch das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen und die Möglichkeit, Mieten nicht zahlen zu müssen, das wirtschaftliche Problem nur verschoben wird, nämlich von Gewerbetreibenden und Mietern zum Vermieter.“









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