News RSS-Feed

30.04.2020 Planungssicherstellungsgesetz für Digitalisierungsschub nutzen

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt den vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum Planungssicherstellungsgesetz, wodurch die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren trotz der Corona-Pandemie durch einen Ausbau digitaler Strukturen sichergestellt werden soll. „Mit diesem Gesetz werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, unter Wahrung rechtsstaatlicher Standards in der aktuellen Zeit Verwaltungsverfahren aufrecht zu erhalten und zu erleichtern“, sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Die Corona-Pandemie unterstreicht die notwendige Digitalisierung der Verwaltung. Nicht nur, um das Bauen schneller und effektiver zu machen, sondern auch um eine funktionierende staatliche Planung und Bauverwaltung in Krisenzeiten zu gewährleisten. Das Gesetz stellt sicher, dass die volkswirtschaftliche Bewältigung der Corona-Krise nicht durch verzögerte Verwaltungsverfahren behindert wird.“

Nachbesserungsbedarf bei elektronischer Akteneinsicht

Vor allem in Hinblick auf eine hinreichende Gewährleistung der Partizipation von Betroffenen regt der ZIA an, im aktuellen Gesetzentwurf auch eine Erleichterung der elektronischen Akteneinsicht zu berücksichtigen und die digitale Dokumentation zu verbessern. „Durch Corona und das damit verbundene Kontaktverbot sind die Möglichkeiten zur Einsicht in Verwaltungsakten aktuell sehr eingeschränkt“, so Mattner. „Teilweise kann weder eine elektronische Einsicht gewährt noch der Versand an arbeitsfähige öffentliche Stellen in der Nähe der Beteiligten gewährt werden.“

Gesetz als Testlauf für Digitalisierungsschub

Der ZIA schlägt darüber hinaus vor, das Planungssicherstellungsgesetz als Testlauf für einen grundlegenden Digitalisierungsschub der deutschen Bauverwaltung zu nutzen, in sechs Monaten zu evaluieren und anschließend fortzuschreiben. „Wir müssen aus der Not eine Tugend machen“, sagt Mattner. „Auch über den konkreten Anlass der Corona-Pandemie hinaus ist das Gesetz ein überfälliger erster Schritt hin zur Digitalisierung der Bauleitplanung-, der Planfeststellungs- und der Baugenehmigungsverfahren.“ Der Bund solle die Kommunen bei der Beschaffung leistungsfähiger IT unterstützen.







Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!