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13.05.2020 Grundsteuer in Hessen: Schritt in die richtige Richtung

Das Vorgehen der Hessischen Landesregierung bei der Neugestaltung der Grundsteuer, mit einem eigenen Modell die Chance auf ein unbürokratisches und nachvollziehbares Verfahren zu nutzen, begrüßt Haus & Grund Hessen. „Das vorgeschlagene Flächen-Faktor-Modell führt zu gleichmäßigeren Ergebnissen mit weniger starken Schwankungen“, so Christian Streim, Vorsitzender des Landesverbandes Hessischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. „Die Berechnung der Grundsteuer wird damit nicht unnötig verkompliziert, die langwierige und teure Neubewertung von Grundstücken vermieden. Damit folgt die Landesregierung weitgehend einem Vorschlag unseres Verbandes.“

Streim zeigt sich erfreut, dass Hessen sich damit gegen das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz durchgesetzte wertabhängige Modell entschieden hat. Es hätte sich vielerorts fatal auf die Höhe der Grundsteuer ausgewirkt und zu mehr Ungerechtigkeit geführt.

Nun sieht Haus & Grund Hessen die Kommunen in der Pflicht: Sie müssten ihrer Verantwortung gerecht werden und dürften diese Reform nicht für Steuererhöhungen nutzen. „Die Bürger dürfen von der Politik erwarten, dass angesichts von Rekordsteuereinnahmen des Staates mit der Grundsteuer und dem Hebesatzrecht mit Bedacht umgegangen wird. Die Kommunen müssen dafür sorgen, dass die Aufkommensneutralität der Steuer gewahrt wird, gegebenenfalls durch eine Senkung der Hebesätze“, so Streim abschließend.

Ein Wermutstropfen ist allerdings die angekündigte Einführung der sogenannten Grundsteuer C, die es den Kommunen ermöglichen soll, baureife, aber unbebaute Grundstücke höher zu besteuern. Streim: „Die Grundsteuer C trifft vor allem finanzschwache Eigentümer und wird die Bodenspekulation eher befeuern als sie bekämpfen.“ Wider Erwarten bestrafe sie vor allem diejenigen, die nur geringe Reserven haben, um ihr Grundstück zu bebauen. Die wahren Bodenspekulanten würden die Grundsteuer C aus der Portokasse zahlen. Bereits in den 1960er-Jahren ist man mit dieser Steuer auf den Bauch gefallen. Sie wurde aus gutem Grund bereits nach zwei Jahren wieder abgeschafft.

Hintergrund:

Der hessische Finanzminister Michael Boddenberg präsentierte am Montag die Eckpunkte für eine geplante Neuregelung der Grundsteuer in Hessen. Neben der Flächengröße soll künftig auch die Lage als Kriterium eine Rolle bei der Bewertung spielen, in welchem Umfang die Grundstücksbesitzer von kommunaler Infrastruktur profitieren. Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu aufgestellt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen von 2025 an durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Das Ende 2019 erlassene Bundesmodell ist aus Sicht der Hessischen Landesregierung „kompliziert und aufwendig“.









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