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26.05.2020 WEG-Reform jetzt zeitnah zum Abschluss bringen

„Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz gleicht die Interessen von allen Beteiligten – Eigentümern, Mietern und Verwaltern – aus und stellt eine rechtssichere, zukunftsfähige Basis für Eigentümergemeinschaften dar”, betont Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland), der als Sachverständiger bei der morgigen Gesetzesanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geladen ist. Er bekräftigt nochmals die Zustimmung des Spitzenverbandes zum vorliegenden Entwurf. Dieser sei das „gelungene gemeinsame Ergebnis von Bund und Ländern”. Nach jahrelangen Debatten müsse die WEG-Reform auf dieser Grundlage jetzt zeitnah zum Abschluss gebracht werden. Nach der ersten Lesung im Bundestag hatte sich der Bundesrat vor zehn Tagen für eine schnelle Umsetzung des Gesetzes ausgesprochen.

Aus Sicht des VDIV Deutschland ist der Entwurf die richtige Antwort des Gesetzgebers auf die Herausforderungen, denen sich das Wohnungseigentumsrecht aktuell stellen muss. Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung ist die Reduzierung der erforder¬lichen Mehrheiten für Beschlüsse über bauliche Maßnahmen. „Der Gesetzentwurf trägt dem demografischen Wandel Rechnung, indem er altersgerechten Umbau erleichtert. Und er ebnet den Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele, indem er energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden und Einbau von Ladestationen für Elektromobilität vereinfacht”, unterstreicht Martin Kaßler.

Durch den Rechtsanspruch auf diese privilegierten Maßnahmen sowie durch die erleichterte Beschlussfassung zu baulichen Maßnahmen generell wird sichergestellt, dass Individualinteressen nicht blockiert werden und umgekehrt nicht blockieren können. Auch in der Stärkung der Eigentümerversammlung als zentralem Ort der Entscheidungsfindung und in der Aufhebung des Beschlussfähigkeitsquorums, in den umfangreichen Einsichts- und Informationsrechten sowie der Möglichkeit, Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung effektiver als bisher zu unterbinden, manifestiert sich der Wille des Gesetzgebers, dem Einzeleigentümer mehr Verantwortung zu geben.

„Damit leistet der vorliegende Entwurf einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz”, so der VDIV-Deutschland-Geschäftsführer. Gleiches gilt für die neu geregelten Befugnisse der Gemeinschaft zur Teilnahme am Rechtsverkehr und die Festigung des Verwaltungsbeirates als wichtiges Kontrollorgan. „Dank der Haftungsbeschränkung für die Verwaltungsbeiratsmitglieder wird diese Tätigkeit attraktiver. Die Flexibilisierung der Mitgliederzahl macht dieses Instrument zudem für mehr Eigentümergemeinschaften anwendbar.”

Der Gesetzentwurf verweist auch darauf, dass das Wohnungseigentumsrecht vielfach als eine nur schwer durchdringbare Materie angesehen werde, deren Verständnis oft Spezialwissen erfordere. Diese Komplexität trage dazu bei, dass das Wohnungseigentumsrecht in besonderem Maße streitanfällig sei. „Wohnungseigentum ist oft eine sehr emotionale Angelegenheit”, sagt Martin Kaßler. „Dieses Gesetz trägt erheblich dazu bei, künftig emotionsgeladene Konflikte innerhalb der Gemeinschaft zu versachlichen.”

Dass die Kompetenz des Verwalters gestärkt wird und er künftig über Belange der täglichen Verwaltung und über eilbedürftige Angelegenheiten alleine entscheiden darf, ist an dieser Stelle nur folgerichtig. Die mehrfach geäußerte Kritik, der Gesetzentwurf räume dem Verwalter zu viel Macht ein, ist nicht nur aus Sicht des VDIV Deutschland, sondern auch aus Sicht des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht zutreffend. In der BGH-Stellungnahme zur morgigen Anhörung heißt es: „Man kann dies an der Regelung in § 27 Abs. 2 WEG-E plastisch ablesen. Hier werden die Befugnisse des Verwalters deutlich enger beschrieben als die Befugnisse eines Vorstands einer AG, des Geschäftsführers einer GmbH, des geschäftsführenden Gesellschafters einer Gesellschaft. Sie halten sich in den traditionellen Grenzen.”

Nach wie vor hat die Gemeinschaft die Möglichkeit, die Befugnisse des Verwalters zu begrenzen. Allerdings entspricht diese Neuregelung dem Wunsch vieler Eigentümer, die einen Manager ihres Vermögens erwarten. „Insgesamt stellt der Gesetzentwurf damit ein gutes Gleichgewicht der Interessen dar, das der besonderen Bedeutung des Wohnungseigentumsgesetzes für die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum und für die private Altersvorsorge gerecht wird”, so das Fazit von Martin Kaßler.









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