News RSS-Feed

09.06.2020 Grenzüberschreitende Steuertransparenz trifft Immobilienbranche

Die Europäische Union will bei grenzüberschreitenden Transaktionen die Transparenz in Bezug auf Steuern deutlich steigern. Konkret sollen so genannte steueraggressive Gestaltungen aufgedeckt werden. Zu diesem Zweck wurde die EU-Amtshilferichtlinie (Directive on Administrative Cooperation – auch DAC 6 genannt) geändert. Kern der Neuregelung ist eine Meldepflicht für alle grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. Die bisherige Übergangsfrist endet am 30. Juni 2020. Ab diesem Stichtag müssen alle Gestaltungen, die den definierten Kriterien entsprechen, innerhalb von 30 Tagen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden. Erfolgt dies nicht, drohen Geldbußen bis zu 25.000 Euro.

Zu beachten ist, dass auch Steuergestaltungen, die seit dem 24. Juni 2018 und vor dem 01. Juli 2020 konzipiert oder umgesetzt worden sind, meldepflichtig sind. Die Meldung muss grundsätzlich bis zum 30. August 2020 erfolgen. Derzeit gibt es – im Hinblick auf die Auswirkungen der Coronakrise – eine Initiative der EU, den Zeitpunkt, bis zu dem die Meldungen gemacht werden müssen, um drei Monate zu verschieben.

Für die Immobilien- und Fondsbranche bedeutet das erheblichen Mehraufwand, da künftig alle Investment-Strukturen kontinuierlich daraufhin geprüft werden müssen, ob sie meldepflichtig sind. Unterm Strich werden die Verwaltungs- bzw. Fondskosten steigen.

Martina Hertwig, Partnerin und Steuerberaterin bei Baker Tilly sowie Mitglied des ZIA-Präsidiums, kommentiert: „DAC 6 stellt eine erhebliche Belastung für alle international investierenden Immobilienfonds und -investoren dar. Sie sind von der neuen Meldepflicht betroffen und müssen alle ihre neuen Strukturen screenen und meldepflichtige Fälle reporten. Die Fristen sind eng. Ab dem 30. Juni 2020 dürfen nur 30 Tage zwischen der Konzeption oder Implementierung einer Gestaltung und der Meldung vergehen.“

Das hat auch organisatorische Folgen für die Unternehmen. Matthias Chuchra, Partner und Steuerberater bei Baker Tilly, kommentiert: „Jeder Fondsanbieter und jeder Investor muss definieren, wer für DAC 6 verantwortlich ist, und Abläufe festlegen. Das Thema muss auch in die IT-Struktur integriert werden. In der Regel erfolgt dies über Tools, mit deren Hilfe mögliche Meldepflichten laufend identifiziert, überwacht und gemeldet werden. Im Ergebnis stellt DAC 6 daher einen weiteren Baustein für das nötige Tax Compliance Management System der Unternehmen dar.“

Erste Analyse im Rahmen von drei Schritten

Um zu definieren, welche Gestaltungen meldepflichtig sind, sieht der Gesetzgeber einen mehrstufigen Prozess vor, in dessen Rahmen Strukturen klassifiziert werden. Im ersten Schritt wird nach Steuerarten geclustert. Relevant für eine Meldung sind beispielsweise Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer etc. Andere Steuerarten wie etwa die Umsatzsteuer oder Zölle bleiben außen vor. Im zweiten Schritt wird geprüft, ob eine Steuergestaltung tatsächlich grenzüberschreitend ist.

Im dritten Schritt wird analysiert, ob eine Gestaltung auf typische Kennzeichen für „steuerliche Gestaltungen“,sogenannte „Hallmarks“, vorliegt.

Zu beachten ist, dass die Meldepflicht nicht nur „steueraggressive“ Steuergestaltungen erfasst, sondern durch die weite Formulierung der „Hallmarks“ auch „ganz normale Konzernsachverhalte“ erfasst werden. So kann zum Beispiel die Vereinbarung eines Cash-Pools, Sale-and-Lease-Back-Gestaltungen oder die schlichte Nutzung von Verlustausgleichs- und Abzugsregelungen in bestimmten Konstellationen zur Anzeigepflicht führen.

Implementierung eines Monitoring-Systems steigert die Kosten

DAC 6 bedeutet für die Immobilien- und Fondsbranche daher, dass der regulatorische Aufwand weiter zunimmt. Chuchra dazu: „Wir beobachten in der Praxis, dass die Komplexität sehr hoch ist. Die Umsetzung der oben genannten Richtlinie in nationales Recht ist sehr heterogen und europaweit noch gar nicht vollständig erfolgt. Dennoch sind bei jeder Meldung auch immer die Regelungen des jeweiligen ausländischen Staates zu berücksichtigen, was die Komplexität zusätzlich erhöht. Des Weiteren kostet die Implementierung eines Monitoring-Systems und die laufende Überwachung Geld. Das wird unterm Strich zu einem Anstieg der Verwaltungsgebühren führen und die Rendite der Anleger schmälern.“








Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!