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09.06.2020 Grüne Fernwärme über Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz forcieren

Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch ein umfangreiches Konjunkturpaket zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Dieses enthält zahlreiche klimapolitische Maßnahmen, die neben dem konjunkturellen Aufschwung die Transformation zu einer klimaneutralen Gesellschaft adressieren.

Mit der Umsetzung des Ausstiegs aus der Kohleverstromung steht ein solcher Transformationsprozess auch in der Energiewirtschaft und damit im Hinblick auf leitungsgebundene Wärmeversorgung (Fernwärme) an. Die Bedingungen der Fernwärme werden zu einem ganz wesentlichen Anteil durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bestimmt. Mit dem EE-Wärmebonus soll – über das Kohleausstiegsgesetz – erstmals ein politisches Instrument in das KWKG implementiert werden, das die Wärme aus Erneuerbaren Energien (EE) in KWK-Anlagen aller Größenklassen hinweg adressiert.

Um die große Chance für EE-Wärme im KWKG volkswirtschaftlich optimal zu nutzen, bedarf es jedoch einer Öffnung des EE-Wärmebonus für sämtliche Formen der Erneuerbaren Energien. Leider bleiben Erneuerbare Brennstoffe im gegenwärtigen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EE-Wärmebonus bislang unberücksichtigt. Damit wird die Chance vertan, bedeutsame Potenziale zur Dekarbonisierung der Fernwärme zu nutzen. Die leitungsgebundene Wärmeversorgung muss aber insbesondere in verdichteten Siedlungsgebieten (Städten) einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor leisten. Die praxisgerechte Ausgestaltung des EE-Wärmebonus durch Anrechnung von erneuerbaren Gasen, wie grünem Wasserstoff oder Biogas, und holzartiger Biomasse sowie von Großwärmepumpen schafft dafür die Voraussetzungen. Ebenso sollte der Bonus nicht nur für Neu- sondern auch für Bestandsanlagen und -netze gewährt werden. Nur so könnten die bestehenden Potenziale genutzt und beispielsweise Strafzahlungen in Milliardenhöhe im Rahmen der Effort-Sharing-Verordnung (EU-Lastenteilung) durch Verfehlung der deutschen Klimaschutzziele im Gebäudebereich vermieden werden. Mit der praxistauglichen Ausgestaltung des EE-Wärmebonus und weiterer Rahmenbedingungen muss sehr viel entschiedener die Transformation der Kohle-KWK in Richtung klimafreundlicher Brennstoffe, klimaneutraler sowie erneuerbarer Wärme vorangebracht und überdies die Wärmenetzausbauförderung viel beherzter angegangen werden.

Der Bundestag hat nun die Möglichkeit, mit dem Kohleausstiegsgesetz die dafür notwendigen Änderungen im KWKG umzusetzen. Das Gesamtpaket wird dann den Kohleausstieg in der leitungsgebundenen Wärmeversorgung beschleunigen, den Fokus auf Erneuerbare Wärme setzen und die Bedingungen für die Nutzung von grünem Wasserstoff verbessern. Alles zusammen hilft, die ambitionierten Ziele im Wärmemarkt zu erreichen.









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