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17.06.2020 Gebäudeenergiegesetz: Gute Ansätze zur Erreichung der Klimaziele

Am morgigen Donnerstag wird das Gebäudeenergiegesetz im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude im Deutschen Bundestag abschließend behandelt. „Erste Ansätze zur Erreichung der Klimaziele sind enthalten. Nun muss – gemeinsam mit der Immobilienwirtschaft – an weiteren, praktikablen Lösungen gearbeitet werden“, sagt Maria Hill, Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Energie und Gebäudetechnik. „Viele der ZIA-Forderungen wurden erfüllt, darunter insbesondere die Aufnahme des Quartiersansatzes und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.“ Zu begrüßen sei zudem die Innovationsklausel, mit der künftig auch der alternative Nachweis der Anforderungen über die Treibhausgasemissionen möglich sei. Auch so könne seitens der Gebäudeeigentümer zielgerichteter auf einen angemessenen Mitteileinsatz und eine hohe CO2-Einsparung reagiert werden.

Grundsätzlich positiv bewertet der ZIA auch die Ausweitung der Möglichkeiten zur gebäudenahen Erzeugung von erneuerbarer Energie aus Photovoltaik, wenngleich es hier noch erhebliche steuerliche Hemmnisse gibt. Zudem ist es ob der Unterschiedlichkeit von Gebäudetypen notwendig, auch gebäudeferne erneuerbare Energie anrechenbar zu machen.

Mit der Verabschiedung des GEG würde auch die Ermächtigungsgrundlage für die Abschaffung des PV-Deckels gelegt, die der ZIA ebenfalls begrüßt. „Hierdurch wird die Grundlage für die weitere Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien geschaffen und Arbeitsplätze werden gesichert“, so Hill. „Allerdings müssen die bestehenden Hemmnisse bei der Erzeugung beziehungsweise Zurverfügungstellung von Energie beseitigt werden – insbesondere die sogenannte Gewerbesteuerinfizierung. Dies gilt sowohl für (Mieter-)Strom aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik) als auch für (Mieter-)Strom aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW).“







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