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18.08.2020 Baugenehmigungen: ZIA plädiert für Einführung der digitalen Bauakte

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist im Juni 2020 in Deutschland der Bau von insgesamt 34.300 Wohnungen genehmigt worden, dies seien 22,4 Prozent mehr Baugenehmigungen als im Juni 2019. Der Anstieg sei insbesondere auf Großprojekte im Neubaubereich – vor allem bei Mehrfamilienhäusern – sowie auf verzögerte Meldungen und Nachlieferungen aus einigen Bauämtern aufgrund der Corona-Arbeitsbeschränkungen zurückzuführen. Damit sei die Zahl der genehmigten Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in den Monaten Januar bis Juni 2020 um sieben Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum angestiegen.

„Die Zahlen weisen nach wie vor in die richtige Richtung“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. „Aber: Baugenehmigungen sind noch lange keine fertiggestellten Wohnungen. Wir werden uns auch weiterhin für entsprechende Maßnahmen einsetzen, die das Planen und Bauen beschleunigen. Dazu zählt unter anderem die digitale Bauakte, denn im Moment ist das Genehmigungsverfahren nicht ausschließlich digital. Es ist unzulässig, im Genehmigungsverfahren einzig digital aufbereitete Daten zu verwenden und Instrumente virtueller Planungen und Visualisierungen, wie Building Information Modeling (BIM), zu nutzen. Selbst die Einreichung von bestimmten Daten und Anträgen in digitaler Form ist nicht einheitlich geregelt, obwohl in der Branche planungsrelevante Daten zumindest für größere Projekte häufig bereits digital aufbereitet vorliegen“, so Mattner.

Die grundstücksbezogenen Daten seien zudem nicht umfassend digitalisiert bzw. liegen nicht gleichermaßen für die Genehmigungsbehörden und Bauherrschaft digitalisiert vor. Es fehle an den entsprechenden datenbankgestützten Informationssystemen mit standardisierten Schnittstellen, die einen schnellen standardisierten Austausch zwischen Bauherrschaft und Genehmigungsbehörden aber auch behördenintern und mit den Trägern öffentlicher Belange erlauben würden. „Die große Menge an Dokumenten mit einer teils bis zu achtfachen Einreichung der Antragsunterlagen limitiert faktisch alle Bestrebungen, Verfahren zu koordinieren und zu beschleunigen“, so Mattner. Andere Länder innerhalb und außerhalb der EU (u.a. Großbritannien) seien bei der Digitalisierung der Bauverwaltung und beim Einsatz digitaler Bauvorlagen und Simulationswerkzeugen weiter.






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